Beantragung des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) vom 27. Juni 2013 muss jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet (außer im Haus- und Kleingartenbereich), Pflanzenschutzmittel verkauft (auch über Internet), andere nicht Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät, einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat für die entsprechende Tätigkeit (Anwendung/ Beratung bzw. Abgabe) beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen.

 

Die Antragstellung erfolgt unter:

www.pflanzenschutz-skn.de

 

Nach Prüfung des Antrages und der vorgelegten Unterlagen wird Ihnen ein Bescheid per Post zugesandt. Zusätzlich wird ein Gebührenbescheid an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt. Die Gebührenhöhe kann der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw) entnommen werden.

Nach dem Zahlungseingang erfolgt der Kartendruck des Sachkundenachweises Pflanzenschutz.

 

Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich gern an pflanzenschutz-skn@lelf.brandenburg.de oder alternativ per Telefon an die  +49 335 60676-2101 wenden.

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Fachgebiet Sachkunde

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Telefon +49 335 60676-2101