Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

Die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten hat das Ziel, verschleiß- und alterungsbedingte Mängel aufzuzeigen und zu beseitigen, die ansonsten zu Lasten der Dosier- und Verteilungsgenauigkeit gehen.

Besitzer von Feldspritz- und Sprühgeräten sind verpflichtet, ihre Geräte im 2-jährigen Rhythmus von anerkannten Kontrollbetrieben überprüfen und instand setzen zu lassen.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)

und/oder auf den Seiten der Pflanzenschutzdienste der Länder:

Niedersachsen - Pflanzenschutzgeräte

Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutztechnik

Rheinland-Pfalz - Pflanzenschutz

Schleswig-Holstein - Pflanzenschutztechnik