Die Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten hat das Ziel, verschleiß- und alterungsbedingte Mängel aufzuzeigen und zu beseitigen, die ansonsten zu Lasten der Dosier- und Verteilungsgenauigkeit gehen.
Besitzer von Feldspritz- und Sprühgeräten sind verpflichtet, ihre Geräte im 2-jährigen Rhythmus von anerkannten Kontrollbetrieben überprüfen und instand setzen zu lassen.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
und/oder auf den Seiten der Pflanzenschutzdienste der Länder:
Niedersachsen - Pflanzenschutzgeräte
Nordrhein-Westfalen - Pflanzenschutztechnik