Dokumentation von Pflanzenschutzmittelanwendungen

Das geänderte Pflanzenschutzgesetz gilt seit Mitte März 2008. Der Wortlaut für die Dokumentation im neuen § 6 Abs. 4 lautet:

"Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb oder eine Betriebsgemeinschaft leitet, ist verpflichtet elektronisch oder schriftlich Aufzeichnungen über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu führen. Mindestens sind der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfläche, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Aufwandmenge sowie das Anwendungsgebiet aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind für die Dauer von mindestens zwei Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr des Entstehens der Aufzeichnung folgt, aufzubewahren. Die zuständige Behörde kann Einsicht in die Aufzeichnungen nehmen."

Damit ist ab sofort die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen für alle landwirtschaftlichen, gärtnerischen und forstwirtschaftlichen Betriebe, unabhängig von der Betriebsgröße, vorgeschrieben.

Unterschiedliche Formen der Aufzeichnung sind möglich und zulässig: Formlos (im Taschenkalender) / Formblätter (siehe unten) / Betriebshefte / schriftliche Schlagkarteien / PC-Schlagkarteien.

Beispiele:

Pflichtangaben (pdf, 75 KB)

Freiwillige Angaben (pdf, 104 KB)