In neu gepflanzten Spargelanlagen gestaltet sich eine chemische Unkrautbekämpfung mit Herbiziden schwierig, da wenige Herbizide (auch wenige Erfahrungen) zur Verfügung stehen. Derzeit sind nur einige Herbizide nach § 18a des PflSchG genehmigt. Daher steht die mechanische Unkrautbekämpfung in den ersten Jahren im Vordergrund.
Achtung!
Beim Einsatz von Herbiziden in Neuanpflanzungen ist sicherzustellen, dass wenigstens 10 bis 15 cm Deckerde über den Jungpflanzen ist (der Boden sollte gut abgesetzt sein), damit starke Niederschläge nicht zur Einwaschung des Wirkstoffes in tiefere Schichten führen.
Gelangt der Herbizidwirkstoff an die Wurzeln, können Wachstumsdepressionen auftreten.
In Sachsen-Anhalt wurden zahlreiche Herbizidversuche in Spargeljunganlagen (über die Spargelsprosse, vor Ausbildung der Fiederblättchen) durchgeführt. Die Präparate haben keine phytotoxischen Schäden hervorgerufen.
Bei einem späteren Zeitpunkt ist mit phytotoxischen Schäden zu rechnen.