Da die Bekämpfung der Pythium- und Phytophthora-Arten im Freiland auch im Gießverfahren erfolgen muss, stehen keine Präparate mit ausreichender Wirkung zurzeit zur Verfügung!
Kurzfristig erteilbare Genehmigungen nach § 18 b PflSchG für Zierpflanzenbau, Ziergehölze und Baumschulen, Stand: 29.05.2008 (pdf, 85 KB)