Blüten werden durch Saugtätigkeit geschädigt. Vorzeitiges Verblühen möglich!
Wirtschaftliche Schäden sind zumindest im Rheinland bisher nicht bekannt!
Thripse werden erfahrungsgemäß bei anderen Insektizidmaßnahmen ausreichend miterfasst. Spezielle Pflanzenschutzmaßnahmen sind nur in seltenen Fällen erforderlich!