Ernte und Vermarktung

Hinweise zur Ernte und Vermarktung

Futtergerste (Interventions-Mindestbedingungen (auszugsweise)):

  • Hektolitergewicht > 62 kg/hl, unterhalb von 64 kg/hl Preisabschläge
  • Fremdbesatz  max. 12 % in TS,                
  • Feuchtigkeit: < 15,0%, darüber Preisabschläge, Zuschläge ab > 13,4 %

Braugerste: möglichst über Vorverträge absichern, Qualitätsziele:

  • Rohprotein < 11,5 %;
  • Vollgerstenanteil > 90 %;
  • Keimfähigkeit > 95 %;