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Düngung der Zuckerrüben

Bodenuntersuchung

Nur regelmäßige Bodenuntersuchungen erlauben eine zielgerichtete Düngung und die Einhaltung der seit 1996 in Kraft getretenen Düngeverordnung. Der Düngerbedarf ist schlagweise zu ermitteln. Dazu sind die im  Boden verfügbaren Nährstoffmengen wie folgt festzustellen:

  • Stickstoff einmal jährlich; in der Regel bei Vegetationsbeginn durch Bodenuntersuchung, ggf. auch Anwendung von Richt-, Schätzwerten möglich)
  • Phosphat (P), Kali (K) und Kalk (Ca) während einer Fruchtfolgerotation, aber mindestens alle sechs Jahre ab 1 ha Schlaggröße (Bodenuntersuchung Pflicht)
  • Magnesium und Schwefel bei Bedarf ab 1 ha Schlaggröße (Boden- oder Pflanzenuntersuchung, Richtwerte)

Weiterhin sind folgende Untersuchungen zu empfehlen:

  • Mikronährstoffe möglichst in einem Abstand von 4 bis 5 Jahren bzw. gezielt bei Auftreten von Mangelsymptomen
  • Humusgehalt im Abstand von etwa 5 Jahren.

Hinweise zur ordnungsgemäßen Probenahme und -behandlung werden z.B. von Untersuchungslabors oder auch unter anderen auf der Homepage der LLG Bernburg www.llg-lsa.de, Rubrik Acker- und Pflanzenbau) dargestellt.

Alle Untersuchungs-, Berechnungs- und Schätzergebnisse sind aufzuzeichnen und neun Jahre aufzubewahren.

Organische Düngung

Mineralische Düngung

Phosphor, Kalium und Schwefel