22.Mai 2012, 06:04 Uhr
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Nur regelmäßige Bodenuntersuchungen erlauben eine zielgerichtete Düngung und die Einhaltung der seit 1996 in Kraft getretenen Düngeverordnung. Der Düngerbedarf ist schlagweise zu ermitteln. Dazu sind die im Boden verfügbaren Nährstoffmengen wie folgt festzustellen:
Weiterhin sind folgende Untersuchungen zu empfehlen:
Hinweise zur ordnungsgemäßen Probenahme und -behandlung werden z.B. von Untersuchungslabors oder auch unter anderen auf der Homepage der LLG Bernburg www.llg-lsa.de, Rubrik Acker- und Pflanzenbau) dargestellt.
Alle Untersuchungs-, Berechnungs- und Schätzergebnisse sind aufzuzeichnen und neun Jahre aufzubewahren.