Die Entscheidung über den Anbau von bestimmten Fruchtarten sowie dessen Umfang im Rahmen der kurz- bis mittelfristigen Produktionsplanung auf einzelbetrieblicher Ebene wird maßgeblich von politischen Entscheidungen wie der GAP-Reform und den Auswirkungen der ZMO-Reform bestimmt.
Mit der GAP-Reform wurde eine Betriebsprämienregelung geschaffen, die unabhängig von der Produktion und bei Einhaltung von Auflagen ab 2006 auch für die Zuckerrübe gilt. Entsprechend den gegenwärtigen Regelungen dürfte die Gesamtsumme für Betriebsprämie 2005/06 bei ca. 318 EUR/ha liegen. Die Veränderung in der Beihilfenberechnung führt zu neuen Kalkulationen hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit von Kulturen. So verändert sich in Abhängigkeit vom Standort die relative Vorzüglichkeit des Anbaus von Kulturen zur Zuckerrübe.
Bedeutsam für die Wettbewerbsfähigkeit ist weiterhin die Reform der Zuckermarktordnung. Diese Reform wirkt sehr komplex. Sie hat gleichermaßen Auswirkungen auf die Produzenten (Rübenanbauer) und die verarbeitende Industrie (Zuckerfabriken). Mit dem Beschluss zur Reform der Zuckermarktordnung vom November 2005 wird der Referenzpreis für Zucker in vier Stufen um insgesamt 36 % gesenkt. Der Mindestpreis für Zuckerrüben wird ebenfalls in 4 Stufen um insgesamt 39,7 % gesenkt.
Preisentwicklung bei Zuckerrüben
| IST | 2006/ 07 | 2007/08 | 2008/09 | ab 09/10 |
Rübenmindestpreis EUR/dt | 4,36 | 3,29 | 2,98 | 2,67 | 2,63 |
Reduzierung in % | 0 | 24,6 | 31,7 | 38,8 | 39,7 |
Verlustausgleich EUR/dt* | 0 | 0,66 | 0,84 | 1,08 | 1,18 |
* 06/07 und 07/08 60 % Verlustausgleich, sonst 64,2 %
Der Auszahlungspreis für Rüben wird sich vom Mindestpreis unterscheiden. Zum einen muss die Produktionsabgabe (die jeweils zu 50 % vom Erzeuger und Verarbeiter getragen wird ? ca. 0,78 EUR/t für jede Partei) noch abgezogen werden. Zum anderen werden Qualitätsprämien den Rübenpreis erhöhen. Da aus Gründen der Wirtschaftlichkeit die Verarbeiter an hohen Qualitäten interessiert sind, dürfte die Bezahlung nach Qualitäten noch mehr an Gewicht erhalten.
Die Ausgleichszahlung für Zuckerrübenbauern wird nach der Zuckerquote berechnet. Anspruchsberechtigt sind Betriebe die einen Rübenliefervertrag für die Rübenkampagne 2006 haben. Die Zuckerfabriken stellen Testate über die betriebsspezifische Zuckermenge aus, die der Landwirt in der jeweilig zuständigen Behörde einreicht.
Gewinnnachteile sind durch Quotenkürzungen zu erwarten. Eine Quotenkürzung (Deklassierung) von 15 % führt in Abhängigkeit von Anbaualternativen zu Umsatz- bzw. Gewinnverlusten von bis zu 400 EUR/ha Zuckerrübenfläche- kalkuliert nach den bisherigen Preisen- oder von bis zu 200 EUR/ha Zuckerrübenfläche bei den zukünftigen Preisen.
Für die Kalkulation der Wettbewerbsstellung von Zuckerrüben lassen sich durchschnittliche Prozesskosten (Direkt- + Arbeitserledigungskosten) von 969 EUR an geben. Auf Basis eines Ertrages von 600 dt/ha bei 16°S kann gegenwärtig ein Erlös von 2.616 EUR/ha und damit eine Prozesskostenfreie Leistung von 1.647 EUR/ha erreicht werden. Mit der Reform sinken die Erlöse auf 1.974 EUR/ha (06/07) und weiter in 2009/10 auf 1.578 EUR/ha. Das bedeutet eine Reduzierung der prozesskostenfreien Leistung auf 1.006 EUR/ha (06/07) bis 609 EUR/ha (09/10).
Wettbewerbsstellung ausgewählter Kulturen auf Basis prozesskostenfreie Leistung

Die Abbildung zeigt, dass die Zuckerrübe an Wettbewerbsstärke verliert, aber weiterhin den konkurrierenden Kulturen überlegen bleibt. Gesamtbetrieblich wird der Verlust durch die um den Verlustausgleich erhöhte Betriebsprämie abgefedert. Bei der gegenwärtigen Situation (stabile Erzeugerpreise, stabile Produktionskosten, stabile Beihilfezahlungen bis 2010 würde ein Ackerbaubetrieb ca. 72 EUR/ha verlieren.
Die wirtschaftliche Situation der Ackerbaubetriebe wird im laufenden Jahr ca. 10 % unter den Vorjahrswerten liegen. GAP-Reform und die Reform der ZMO erfordern neue Anpassungen und Strategien. Die Zuckerfabriken sollten sich an möglichen Quotenkäufen beteiligen und an landwirtschaftliche Unternehmen in relativer Marktnähe weiter geben.
Für eine erfolgreiches Betriebsmanagement ist die Ermittlung unternehmensspezifischer Deckungsbeiträge auf der Grundlage einer jährlich durchzuführenden Betriebszweigabrechnung und die Führung einer Schlagkartei unerlässlich. Eine sachgerechte und vollständige Führung der Schlagkartei ermöglicht eine Verteilung der Festkosten auf die Produktionsverfahren und damit eine Vollkostenrechnung. Das ist eine wesentliche Grundlage für Cross Comliance Kontrollen. Die Betriebszweigabrechnung als wesentliches Instrument des betrieblichen Controlling ist damit nicht nur Grundlage für die kurz- bis mittelfristige Anbauplanung, sondern auch für eine mittel- bis langfristige Investitionsplanung.
Um weiterhin eine hohe Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus zu erreichen, gilt:
Es ist ein Ertragsniveau um 600 - 700 dt/ha mit einem Zuckergehalt von 17 - 18 % anzustreben.
Alle anbautechnischen Möglichkeiten für Rüben mit hoher Qualität (z.b. hoher Zuckergehalt, niedriger Gehalt an Amino-Stickstoff und geringer Standard-Melasse-Verlust) zur vollen Ausschöpfung der Prämiensysteme der Zuckerunternehmen sind zu nutzen.
Die variablen Kosten sollten sich in einem Bereich von 700 bis 900 EUR/ha bewegen. Dabei sind sowohl neue produktionstechnische Erkenntnisse (z.B. Mulchsaat) und verstärkt betriebswirtschaftliche Aspekte (Kooperation, Lohnunternehmen, etc.) zu nutzen.
Die Anbaufläche ist so zu bemessen, dass eine sichere Quotenerfüllung garantiert wird.
Überrüben lassen sich nicht kostendeckend erzeugen und sollten daher grundsätzlich nicht erzeugt werden.
Auch unter den neuen Rahmenbedingungen lassen sich mit Quotenrüben gegenüber anderen Fruchtarten erheblich höhere Gewinne erwirtschaften.