Empfehlungen aus Brandenburg zum Pflanzenschutz in Leguminosen

Pflanzenschutz in kleinkörnigen Leguminosen

Der Anbau der meisten Kleearten erfolgt entweder als Blanksaat oder als Untersaat unter Getreidedeckfrüchte wie Sommergerste bzw. Grünhafer. Aufgrund der geringen Korngröße ist die Voraussetzung für einen lückenlosen Aufgang ein gleichmäßiges, gut abgesetztes, klutenfreies Saatbett. Ein Anwalzen nach der Saat ist deshalb sinnvoll. Die vorgeschriebenen Saattiefen sind einzuhalten. In Blanksaaten hilft oft bereits ein Schröpfschnitt, die Unkräuter zu unterdrücken. Ist eine chemische Unkrautbekämpfung notwendig, sollte diese, wenn möglich, im ersten Aufwuchs erfolgen.

Zur Bekämpfung breitblättriger Unkräuter in Klee und Luzerne steht dem Anbauer nur eine geringe Auswahl an Herbiziden zur Verfügung. Das Kontaktherbizid Lentagran WP mit dem Wirkstoff Pyridat ist in Luzerne, Rot- und Weißklee sowie Alexandriner- und Inkarnatklee mit 2,0 kg/ha gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter zugelassen. Das Mittel bietet auch die Möglichkeit einer Unkrautbekämpfung in Beständen zur Futtererzeugung. Klettenlabkraut, Gänsefuß und Amarant werden gut erfasst. Bekämpfungslücken anderer Herbizide, wie z.B. gegen Schwarzen Nachtschatten, können durch Lentagran WP geschlossen werden.

In Rotklee- und Luzernebeständen zur Saatguterzeugung ist die Anwendung von Stomp Aqua mit 2,2 l/ha sowie von Certrol B bzw. B 235 mit 0,75 l/ha nach §§ 18, 18a genehmigt. Certrol B mit dem Wirkstoff Bromoxynil (im kommenden Jahr unter der Bezeichnung B 235 vertrieben) besitzt eine spezielle Indikation gegen Kamillearten einschließlich Ackerhundskamille. Bei gleichzeitigem Auftreten von Windenknöterich, Gänsefuß oder Amarant werden diese jedoch mit erfasst. Das den Wuchsstoff MCPA enthaltende Mittel U 46 M-Fluid ist in Rotklee als Untersaat mit 1,5 l/ha gegen zweikeimblättrige Unkräuter zugelassen und kann z.B. bei Problemen mit Ackerkratzdisteln zum Einsatz kommen. Die aufgeführten Präparate sind ausschließlich im Nachauflauf (ab BBCH 13) anzuwenden. Des Weiteren besteht noch die Möglichkeit, größere Unkrautpflanzen im Streichverfahren mit einer 33%-igen Roundup UltraMax-Lösung zu behandeln.

Zur Gräserbekämpfung einschließlich Quecke stehen Fusilade Max mit 1,0 bzw. 2,0 l/ha in Vermehrungsbeständen aller Kleearten, so auch z.B. Esparsette und Serradella, sowie Select 240 EC mit 0,75 bzw. 1,0 l/ha in Mischung mit 1,0 l/ha Para Sommer zur Verfügung. Die höheren Aufwandmengen sind jeweils zur Niederhaltung der Quecke einzusetzen.

Zur Sikkation der Bestände kleinkörniger Futterleguminosen zur Saatguterzeugung steht als einzige Möglichkeit Reglone zur Verfügung.

Insektizidbehandlungen können ebenfalls nur in Vermehrungsbeständen praktiziert werden. Die Zulassung der Pyrethroide Karate Zeon und Trafo WG umfasst die Bekämpfung von beißenden und saugenden Insekten sowie Zweiflüglern in Klee- und Luzernearten.

Da zum einen nur für wenige Kleearten Zulassungen bzw. Genehmigungen zur Unkrautbekämpfung bestehen, zum anderen die Wirkungsbreite dieser Herbizide sehr eingeschränkt ist, besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde nach § 18b PflSchG auf Antrag im Einzelfall ein zugelassenes Mittel in einem anderen als in der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebiet genehmigen kann. Jeder Anwender muss sich vor der geplanten Behandlung informieren, ob für das Anwendungsgebiet entsprechend bundesweit zugelassene bzw. nach §§ 18, 18a PflSchG genehmigte Mittel zur Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, kann ein Antrag auf Genehmigung im Einzelfall nach § 18b PflSchG gestellt werden. Neben Einzelanträgen können auch Sammelanträge gestellt werden. Besonders in Beständen zur Saatguterzeugung sind diese Genehmigungen meist unkompliziert, da die Rückstandsproblematik nicht relevant ist. In der Regel wird die Genehmigung für zwei Jahre (Ende des zweiten Kalenderjahres) erteilt, kann aber jederzeit widerrufen bzw. durch Zulassungsende oder Ruhen der Zulassung vorfristig beendet werden.

Vom Antragsteller ist zu beachten, dass Minderwirkungen und mögliche Schäden an den Kulturpflanzen im eigenen Verantwortungsbereich liegen. Vor dem Mitteleinsatz ist deshalb die Pflanzenverträglichkeit unter betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

Quelle: Broschüre "Hinweise zum sachkundigen Einsatz von PSM im Ackerbau und Grünland" Pflanzenschutzdienste der Länder Brandenburg, Sachsen, Thüringen (Stand: Februar 2011)

Pflanzenschutzmittel in kleinkörnigen Leguminosen (Auswahl), Stand: 01.02.2011 (pdf, 16 KB)