04. Februar 2012, 08:33 Uhr
LOGIN Hilfe
Benutzername
Passwort
Abonnieren Angemeldet bleiben

Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53 (EG)-VO 1107/2009 (ehem. § 11(2) PflSchG)

05.01.2012

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für die in nachstehender Liste aufgeführten Pflanzenschutzmittel eine Zulassung für Notfallsituationen nach Art. 53. (EG)-VO 1107/2009 erteilt. Diese Zulassungen gelten für maximal 120 Tage und nur für die professionelle Anwendung, also nicht im Haus- und Kleingartenbereich. Über die erteilten Anwendungsbestimmungen und Auflagen informiert der Pflanzenschutzdienst der Länder.

Liste der Zulassungen für Notfallsituationen