Ackerbau – Jetzt kommt alles auf einmal…
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 15.03.2024
„Wir erwarten in der kommenden Woche etwas wärmere Temperaturen mit Sonnenschein. Neben der Düngung verschiedener Kulturen werden evtl. noch ausstehende Herbizidbehandlungen sowie die Aussaat der Sommergerste möglich,“ so die versierte Pflanzenschutzberaterin A. Vetter vom Landwirtschaftsamt Heilbronn im Vorfeld ihrer aktuellen Empfehlungen für das Unterland.
Unkrautbekämpfung Wintergetreide: Noch evtl. anstehende Herbizidbehandlungen sollten abgeschlossen werden. Mittelempfehlungen können dem aktuellen gelben IP-Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“ (Seite 52-55) entnommen werden. Achten Sie bei der Mittelwahl auf die Einsatztermine sowie die Auflagen und Anwendungsbestimmungen (u.a. Gewässerabstände, Hangneigungsauflagen und Vorgaben zu Saumbiotopen). Denken Sie an das Spritzfenster bei Flächen in Schutzgebieten im Rahmen von IPSplus.
Winterraps – Stängelschädlinge: Der Zuflug der Stängelschädlinge ist dieses Jahr vergleichsweise verhalten ausgefallen. Der erste Zuflug erfolgte um den 15./16. Februar. Ein zweiter Zuflug fand Anfang März in den höheren Lagen statt. Eine Behandlung war aufgrund der schlechten Befahrbarkeit und schnell einsetzender kühler Temperaturen teilweise nicht möglich/sinnvoll. Aufgrund des Entwicklungsstadiums des Rapses besteht nunmehr keine Gefahr durch Stängelschädlinge.
Rapsglanzkäfer: Beobachten Sie jetzt den Rapsglanzkäfer. Der Bekämpfungsrichtwert für den Rapsglanzkäfer wird nicht mit der Gelbschale, sondern an fünf Stellen jeweils an mind. 5 Pflanzen ermittelt. Hierzu schütteln Sie den Haupttrieb einfach in Ihre Handfläche ab und die Käfer fallen heraus. Der Befall sollte in der Fläche ermittelt werden. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 10 Käfern/Haupttrieb. In schwachen Beständen halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert.
Bei Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes empfehlen wir den Einsatz von Pyrethroiden der Klasse I:
- 0,2 Liter/ha Trebon 30 (B2 Mittel => nur nach täglichem Bienenflug bis 23 Uhr!)
- Mavrik Vita (B4 (bienenungefährlich)
Beziehen Sie folgende Punkte in Ihre Entscheidung mit ein:
- Rapsglanzkäfer fungiert ab der Blüte des Rapses als Bestäuber und ist damit kein Schädling mehr
- Resistenz des Rapsglanzkäfers gegen Pyrethroide der Klasse II (z.B. Karate Zeon), aufgrund deren häufigen Einsatzes
- Es ist eine Frage der Zeit, bis auch Pyrethroide der Klasse I ihre Wirkung verlieren
- Ein guter und kräftiger Raps kann viel kompensieren
Bienengefährdung: Bitte beachten sie, dass ein Bestand als blühend gilt, sobald ein Unkraut oder eine Kulturpflanze blüht. Mavrik Vita oder Evure sind in der Bienengefährdung mit B4 eingestuft, bei Tankmischungen mit Azolfungiziden jedoch in B2. Falls Sie noch Bor zumischen möchten, vergessen Sie nicht das vorherige Ansäuern der Spritzbrühe.
Wachstumsregler-Maßnahmen im Frühjahr sind nur selten wirtschaftlich. Diese Maßnahme empfehlen wir nur in Ausnahmefällen, bei sehr dichten Beständen und auf guten Standorten. Produkte mit guter einkürzender Wirkung sind z.B. Architekt oder Toprex.
Denken Sie in den Schutzgebieten wie Landschaftsschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete, Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten u.a. (keine Wasserschutzgebiete!) an die Dokumentationspflicht der Überwachungsmaßnahme: z.B. ein Foto der Haupttriebe.
Düngung: Aufgrund der aktuellen N-min Werte im Boden empfehlen wir als Startdüngung folgende Gaben:
Kultur | Stickstoffempfehlung in kg N/ha |
Winterweizen | 60-80 |
Wintergerste | 60-70 |
Winterraps | 60-80 |
Winterroggen | 50-70 |
Winterdinkel | 50-70 |
Wintertriticale | 50-70 |
Braugerste | 60-90 |