Mais – Unkrautbekämpfung im Visier
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 16.05.2023
Wenn es die Bodenverhältnisse zulassen, ist durch mechanische Unkrautbekämpfung, auch in Kombination mit einer Bandspritzung, eine Reduktion des Herbizidaufwandes möglich. Mit dem Hacken werden zudem Verkrustungen beseitigt und der Boden belüftet.
Mit Herbiziden wird die beste Wirkung erzielt, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Im Nachauflauf ist die Auswahl der Mittel auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum auszurichten. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von Herbiziden ist in der Regel das 2- bis 4-Blattstadium des Maises. Um Schäden zu verhindern, sollte einerseits nach Niederschlägen abgewartet werden, bis der Mais wieder eine schützende Wachsschicht ausgebildet hat. Andererseits sind Behandlungen bei Temperaturen über 25°C und starker Sonneneinstrahlung zu vermeiden. In Schutzgebieten ist zur Beurteilung der Behandlungsnotwendigkeit ein Spritzfenster (mindestens 5 m x 5m) anzulegen.
Praxistipp: Eine Bewertung der Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2023“ in den Tabellen 35 und 36 auf den Seiten 72 bis 74 zu finden.
Achtung: In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) ist in Baden-Württemberg in den Schutzzonen I - III die Ausbringung von Terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten, z. B. Calaris, Gardo Gold, Spectrum Gold, Successor T sowie die Kombinationspackungen Elumis Gold Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer Power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Successor TOP 3,0, Zintan Gold Pack, Zintan Platin Pack und Zintan Saphir Pack. Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers, insbesondere auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund, die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
Achtung: Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, z. B. Arigo, Diniro, Elumis, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4SC, muss zum Schutz des Grundwassers folgendes beachtet werden: Die maximale Aufwandmenge von 45 g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1). Beim Nachbau von Mais ist zu beachten, dass wenn bereits im Vorjahr ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt wurde, dieselbe Fläche nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden darf (NG327).
Zum Schutz der Oberflächengewässer muss bei Adengo und Quantum sowie vielen Sulfonylharnstoff-haltigen Mitteln zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen von bis zu 20 Metern vorhanden sein. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn die Bewirtschaftung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.