Pflanzenschutzmittel – Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53 im Obstbau
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 06.05.2024
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Exirel (Wirkstoff: Cyantraniliprole) eine Zulassung gegen Kirschfruchtfliege und gegen Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirsche vom 2. Mai 2024 bis 29. August 2024 sowie gegen Kirschessigfliege in Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich vom 15. Juni 2024 bis 12.Oktober 2024 erteilt.
Exirel darf in den BBCH-Stadien 81 (Beginn der Fruchtreife) bis 87 (Pflückreife) nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung mit einem Aufwand von 0,375 Liter/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe gespritzt oder gesprüht werden. Es sind außerhalb von Wasserschutzgebieten maximal zwei Behandlungen im Jahr mit einem Abstand von mindestens 7 Tagen zulässig. Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist maximal eine Behandlung pro Jahr zulässig. Der maximal zulässige Aufwand beträgt bei Süß- und Sauerkirsche 1 Liter/ha pro Behandlung, bei Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle und Pfirsich 0,75 Liter/ha pro Behandlung. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.
Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) eine Zulassung gegen Pflaumenwickler in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode vom 1. Mai 2024 bis zum 28. August 2024 erteilt.
Insegar darf in den BBCH-Stadien 72 (Grüner Fruchtknoten von absterbendem Kelchblattkranz umgeben, der abzufallen beginnt) bis 81 (Beginn der Fruchtreife) nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit einem Aufwand von 0,2 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Liter Wasser/ha und je m Kronenhöhe bei max. 2,5 m Kronenhöhe gesprüht werden. Der maximal zulässige Aufwand beträgt 0,5 kg/ha. Die Wartezeit beträgt 70 Tage.
Achtung: Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind zu beachten.