Wann darf ÖVF Brache bearbeitet werden ?
Diese Frage erreichte uns jetzt öfter. Laut Auskunft des Ministeriums ist dies ab 01.08. möglich, wenn im gleichen Jahr (Herbst 2017) die Ansaat einer Hauptfrucht erfolgt, die im Folgejahr geerntet wird. Das würde für Raps oder Wintergetreide gelten, nicht jedoch für Mais, Zuckerrüben etc. mit Bestelltermin Frühjahr 2018. In solchen Fällen mit Frühjahrskulturen müsste die ÖVF bis Ende des Verpflichtungszeitraums Ende Dezember 2017 unbearbeitet belassen werden.
Ebenso hieß es aus dem Ministerium, dass Aussaatvorbereitungen für Herbstbestellung in 2017 wohl mechanisch, nicht jedoch chemisch (Glyphosat) erfolgen dürfen.