Herbizide in Körnererbsen und Ackerbohnen (nicht auf ÖVF) :
Herbizide: Standard: Vorauflauf. Walzen nach der Saat und vor der Herbizidanwendung sinnvoll, vor allem auf klutigen Böden.
Vorauflauf: (L o. kg/ha) (€/ha o. MWST)
Bandur 4,0 (112 €): bis vor Durchstoßen der Kultur einsetzbar
Boxer 3,0 + Stomp 2,0 (72 €): Boxer: 5 Tage bis spätestens 7 Tage nach Saat, Saattiefe: Erbsen ≥ 5 cm, A.bohnen ≥ 8 cm tief ablegen.
Novitron 2,4 (87 €): Neuzulassung, entspricht 2,0 l/ha Bandur + 0,2 l/ha Centium 36 CS, VA bis 5 Tage nach Saat. Clomazone-Auflagen beachten: Vorhergesagte Tageshöchsttemperaturen (NT 127): > 20°C: nur zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens spritzen, > 25°C: keine Anwendung. Aufzeichnugen (NT 149): Aufhellungen von Pflanzen im Umkreis von 100 m.
Nachauflauf:
Stomp (1,5)-2,5 + Basagran 1,5(-2,0) (109 €): nur in Erbsen !; Stomp-Aufwandmenge nach Bodenart (leichte Böden niedrigere, schwere Böden höhere Menge) und stärkerem Unkrautdruck bei 5 cm WH der Kultur, optimal: in den Auflauf der Unkräuter.
Ackerbohnen: Maximal 2 x 1,0 Basagran im Abstand von 10 Tagen
Auflagen Basagran (Aufbrauchsfrist bis 30.6.2018): Keine Anwendung vor dem 15. April eines Kalenderjahres. Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand. Keine Anwendung auf Böden mit einem Humusgehalt kleiner als 1 %. NW 711, NG 402.
Wir empfehlen den Wirkstoff nicht in Wasserschutzgebieten.
Beim Einsatz von Herbiziden mit den Wirkstoffen Pendimethalin und Prosulfocarb kam es in Einzelfällen zu Wirkstoffeinträgen auf Nichtzielflächen die zu messbaren Rückständen geführt haben.
Aus diesem Grund hat die Behörde (BVL) neue Anwendungsbestimmungen für die entsprechenden Herbizide erlassen. Dies gilt auch für die in Leguminosen zugelassenen Herbizide Boxer und Stomp.
Die Auflagen betreffen vor allem Anwendungsbedingungen und die Applikationstechnik und lauten wie folgt:
- NT 145 Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in der Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ sind die Anwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelten Fläche einzuhalten.
- NT 146 Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten
- NT 170 Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.
Bei den anstehenden Herbizidmaßnahmen in Leguminosen gilt es die neuen Auflagen entsprechend zu beachten!