Tierische Schaderreger – Wildschäden vorbeugen
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 26.11.2025
Reh- und Rotwild, Hasen und Kaninchen dringen besonders bei Frost und Schnee zur Nahrungssuche in Baumschul- und Weihnachtsbaumquartiere, junge, ungeschützte Obstanlagen und auch gerne in forstliche Jungwaldflächen ein. Oft sind immense Wildverbissschäden an Laub- wie an Nadelgehölzen sichtbar. Besonders beliebt sind offenbar Nordmanntannen.
Was tun? - Der beste Schutz ist ein wildsicherer Zaun. Der Zaun muss nach unten hin zum Schutz vor Hasen und Kaninchen engmaschig sein, sollte ein paar Zentimeter eingegraben sein und regelmäßig auf Beschädigungen geprüft werden. An Jungbäumen können sog. „Drahthosen“ angelegt werden. Um ein Einwachsen des Drahtes in die Rinde zu verhindern müssen diese Drahthosen nach einigen Jahren entfernt werden. Besonders wirkungsvoll ist das Belassen von Schnittholz in der Parzelle. Es wirkt als Ablenkungsfutter für Hasen und Kaninchen, wenn diese trotz aller Vorsichtsmaßnahmen in die Anlagen gelangt sind.
„Wildverbiss-Mittel“ dienen in erster Linie der vorbeugenden Verhütung von Wildschäden. Als „Wirkstoff“ enthalten diese Präparate meist Blutmehl (z.B. Certosan, proagro Wildverbissschutz, WildStopp) und Fischöl (Epsom), Schaffett (Trico) oder auch Quarzsand (z.B. Versus extra, Wöbra, proagro Schäl- und Fraßstopp). Weitere Wildschadenverhütungsmittel sind beispielsweise Arbinol B oder Cervacol extra beides Produkte der Fa. Cheminova. Alle genannten Mittel haben gemeinsam, dass sie aufgrund ihrer Farbe abschreckend wirken, sehr unangenehm riechen und den Kauvorgang beeinträchtigen sowie die Schleimhäute reizen.
Praxistipps: Die beschriebenen Mittel können entweder großflächig ausgebracht oder auch in der Einzelstammbehandlung gespritzt werden. Möglich ist es selbstverständlich auch die Behandlungsfläche nur mit einem Pinsel zu bestreichen. Der Einsatz dieser Mittel ist auch in sog. Gewässerrandstreifen zulässig. In Ergänzung dazu sollte man wissen, dass sie auch von Personen ausgebracht werden dürfen, die keinen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz haben.