Rapsglanzkäferbekämpfung nur bei Richtwertüberschreitung durchführen
Der Winterraps befindet sich vielerorts im Knospenstadium. In diesem Stadium kann der Rapsglanzkäfer die Knospenanlagen bei verstärktem Auftreten massiv schädigen, da der Käfer an den Pollen in der noch verschlossenen Knospe möchte. Aus diesem Grund sollte jetzt der Fokus auf ihn gelegt werden.
Klopfen Sie die oberen Knospen am Haupttrieb aus. Wenn mehr als 10 Käfer pro Haupttrieb ausgezählt werden, ist der Bekämpfungsrichtwert (BRW) erreicht und eine Insektizidmaßnahme anzuraten. Bei schwachem Rapsbestand kann dieser Wert halbiert werden. Versuche der letzten Jahre aus verschiedenen Bundesländern zeigen, dass ein Käferbesatz von unter 10 Käfern in einem gut entwickelten Bestand zu tolerieren ist und keine Ertragsminderung festgestellt wurde. Der BRW wurde bislang auf keiner vom amtlichen Pflanzenschutzdienst kontrollierten Monitoringfläche überschritten.
Erst bei Richtwertüberschreitung sollten insektizide Wirkstoffe in Betracht gezogen werden. Mospilan SG oder Danjiri gehören zur Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide (Wirkstoff: Acetamiprid, B4, max. 1 Anwendung) und dürfen zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers in Raps zwischen BBCH 51 bis einschließlich BBCH 59 eingesetzt werden. Ein BBCH-Stadium ist erreicht, wenn mindestens 50 % der Pflanzen im Bestand die für das jeweilige Entwicklungsstadium charakteristischen phänologischen Entwicklungsmerkmale erfüllen. Mospilan SG und Danjiri besitzen die Auflage VV553, d. h., dass die Anwendung zusammen mit Netzmitteln untersagt ist, damit der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffs Acetamiprid in Honig eingehalten werden kann. Wegen sich entwickelnder Resistenz der Rapsglanzkäfer gegen die Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide ist laut Fachausschuss Pflanzenschutzmittelresistenz - Insektizide (Stand: Nov. 2022) mit einem Wirkungsabfall zu rechnen. Sind erste blühende Rapspflanzen vorhanden, stehen auch Mavrik Vita oder Evure (Wirkstoff: tau-Fluvalinat, B4, max. 1 Anwendung) aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide zur Verfügung.
Weiterhin gilt: Von Tankmischungen mehrerer Insektizide wird abgeraten. Laut Fachmeldung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Mischung mehrerer Mittel toxikologisch einer Erhöhung der Aufwandmenge gleichzusetzen, da die Dosisaddition oder synergistische Prozesse nicht ausgeschlossen werden können. Eine Mischung mehrerer Insektizide sollte deshalb wie ein bienengefährliches Mittel betrachtet werden. Die Aufwandmenge und die maximale Anwendungshäufigkeit der Mittel in der jeweiligen Kultur sind zu beachten und einzuhalten. Das bedeutet, dass bereits im Herbst durchgeführte Behandlungen z. B. gegen den Rapserdfloh mit eingerechnet werden müssen. Achten Sie bei anstehenden Applikationen auf die Abstandsauflagen zum Schutz von Oberflächengewässern und Saumbiotopen! Bienenschutzbestimmungen sind strikt einzuhalten! Wir weisen darauf hin, dass es bei Tankmischungen von Insektiziden mit Fungiziden zu Veränderungen der Bieneneinstufung kommen kann.