Ackerbau – Aktuelle Informationen zur GAP – Fruchtwechsel, Stilllegung und Mindestbodenbedeckung
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 27.09.2022
Baden Württembergs Landwirtinnen und Landwirte haben nun Gewissheit über die Ausnahmen bezüglich Fruchtwechsel und Stilllegung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023. Fruchtwechsel und Stilllegung: Ausnahmen für 2023 sind beschlossen.
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