Ackerbau – Anstehende Feldarbeiten im Blick
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 08.05.2022
Die renommierte, amtliche Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle gibt heute im Rahmen ihrer kulturspezifischen Empfehlungen wichtige Tipps und aktuelle Hinweise für die Durchführung von Feldarbeiten im Rems-Murr-Kreis.
Winterweizen – Fusarium: Dieses Jahr zeigt der Rems-Murr-Kreis deutlich seine Vielfältigkeit. Je nach Höhenlage und Saatzeitpunkt haben die einen Bestände eben das Fahnenblatt voll entfaltet und die anderen sind bereits in der Blüte. Hier gilt es die Witterung im Auge zu behalten, insbesondere bei Maisvorfrucht oder Stoppelweizen.
Infektionsgefahr mit Fusarien während der Blüte besteht, wenn Temperaturen >18°C vorliegen und Niederschläge für anhaltend feuchte Bedingungen sorgen. Getreide blüht sehr unscheinbar. Beginn Blüte ist definiert, wenn die ersten Staubbeutel zu sehen sind (BBCH 61). Der Befall der Ähren mit Fusarien kann mit einer Fungizidspritzung bis zu einem gewissen Grad gestoppt werden. Gezielte Behandlungen sollten innerhalb eines Zeitraums von 2 Tagen vor bis spätestens 3 Tagen nach der Infektion erfolgen. Je näher die Behandlung am Infektionstermin liegt, desto besser.
Es stehen verschiedene Mittel mit den Wirkstoffen Prothioconazol, Metconazol oder Tebuconazol zur Verfügung. Mittelempfehlungen für die Ährenbehandlung mit Fusariumwirkung sind in der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ auf S. 60 und 61 hinterlegt.
Getreidehähnchen – Maßnahmen selten wirtschaftlich: Maßnahmen gegen Getreidehähnchen sind selten wirtschaftlich. In den Beständen sind jetzt die auffälligen Fraßschäden der Larven des Getreidehähnchens zu sehen. Zudem holt man sich beim Durchgehen durch die Bestände dreckige Hosen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsricht-wertes (20% der Blattfläche der obersten drei Blätter oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm) sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren.
Auf den Beobachtungsflächen des Landwirtschaftsamtes ist dieser Wert von 20% bisher bei weitem nicht erreicht. Von einem vorbeugenden bzw. routinemäßigen Einsatz eine Insektizides ist dringend abzusehen, insbesondere auch, weil er nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes entspricht. Gerne können Sie Kontakt mit uns aufnehmen, wenn Sie sich unsicher sind.
Bei der Bewirtschaftung von Flächen in Schutzgebieten, sind beim Einsatz von Insektiziden besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen.
Sommergerste: Der Entwicklungsstand der Sommergerste in der Region ist sehr unterschiedlich. Wie in der Wintergerste ist der richtige Zeitpunkt für die abschließende Fungizidbehandlung das Gran-nenspitzen, bei befallene Bestände ggf. auch bereits bei vollständig entfaltetem Fahnenblatt. Vor allem Ramularia, aber auch Rhynchosporium sind dabei im Auge zu behalten. Die Ramularia-Sprenkelkrankheit wird durch eine hohe Sonneneinstrahlung in Verbindung mit Feuchtigkeit begünstigt. Aus Resistenzgründen empfiehlt sich der Einsatz des Kontaktwirkstoffes Folpet (enthalten in Folpan 500 SC und Amistar Max). Die Vorgaben der Notfallzulassung sind einzuhalten, dabei gilt u.a. nur in Tankmischungen mit anderen Mitteln, die den Wirkstoff Mefentrifluconazol oder Prothioconazol enthalten.
Kartoffeln – Blattläuse und Kartoffelkäfer: Die Kartoffeln sind noch nicht im ganzen Kreisgebiet aufgelaufen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede zwischen Regionen und Schlägen, bedingt durch die große Streuung der Pflanz-termine. Mit Kernen und Alfdorf gibt es zwei Monitoringstandorte für Blattläuse im Kreis. Diese gehen in den Blattlauslagebericht des LTZ Augustenberg, Außenstelle Donaueschingen ein. Bereits bei der ersten Leerung der Gelbschalen wurden einzelne Blattläuse gefunden. Eine Blattlausbekämpfung in Kosumkartoffeln ist erst ab einer Schadschwellenüberschreitung von 500 Läusen/100 Fiederblättern sinnvoll. Der Blattlauslagebericht erscheint wöchentlich, i.d.R. am Freitagnachmittag.
Bei der Leerung der Gelbschalen für das Blattlausmonitoring war der Bestand an Kartoffelkäfern im Ei-, Larven- und adulten Stadium auffällig. Kontrollieren Sie Ihre Bestände soweit sie aufgelaufen sind. Die Schadensschwelle liegt bei 10 kleinen Larven je Pflanze. Mittelempfehlungen sind der Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2022“ auf S. 104-107 zu entnehmen. Beachten Sie dabei die veränderte Einstufung der Bienengefährdung bei Mischungen mit Azolfungiziden sowie die Wirkung der Mittel auf Kartoffelkäfer und/oder Blattläuse. Oft sind Teilflächenbehandlungen ausreichend.