Ackerbau – Blüte beendet?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 04.06.2022
„„Pfingstregen bleiben nicht aus, diese sind aber mancherorts auch dringend notwendig,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner Regionalempfehlungen.
Abschlussbehandlung Weizen: Je nach Saattermin steht in den nächsten Tagen die Abschluss- oder Ährenbehandlung an, da der Weizen je nach Standort bereits blüht. Der Weizen war dieses Jahr lange gesund und ist es aufgrund der Trockenheit in den meisten Fällen noch immer. Dennoch ist es zur Ertrags- und Qualitätsabsicherung empfehlenswert eine Abschlussbehandlung zu fahren.
- Ascra Xpro 1,5 l/ha
- Elatus Era 1,0 l/ha
- Skyway Xpro 1,0 l/ha
- Jordi 1,5 l/ha und weitere
Falls die Abschlussbehandlung bereits gefahren wurde und eine Ährenbehandlung gegen Fusarien geplant ist, kann diese auch z.B. mit Prosaro 1,0 l/ha oder Proline 0,8 l/ha zeitnah zum Niederschlagsereignis gemacht werden. Die Fusarienbehandlung könnte vielleicht dieses Jahr aufgrund der gemeldeten Niederschläge im späten Weizen eine Rolle spielen.
Vorraussetztung:
- Mais- oder Getreidevorfrucht (Mulchsaat)
- Niederschlagsereigniss in der Blüte mit andauernder Näße der Ähre >8 Stunden
Praxistipp: Wenn die Staubbeutel gelb herraushängen oder bereits am Boden liegen, ist die Blüte beendet. Dann ist es für die Behandlung zu spät, eine Infektion aber auch nicht mehr möglich.
Getreidehähnchen: Maßnahmen gegen Getreidehähnchen sind selten notwendig. In den Beständen sind jetzt die auffälligen Fraßschäden der Larven der Getreidehähnchen zu sehen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes (20 % der Blattfläche der obersten drei Blätter oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm) sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren. Auf unseren Beobachtungsflächen ist dieser Wert von 20% bisher nicht überschritten. Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen.
IPSplus – Für Flächen im Landschaftsschutz, Vogelschutz und FFH-Gebiet: Bewirtschaften Sie Flächen in Schutzgebieten, gibt es beim Insektizideinsatz besondere Auflagen zu beachten. Solange keine amtliche Behandlungsempfehlung vorliegt, und es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes kommt, ist vor dem Einsatz eines Insektizides Rücksprache mit der amtlichen Beratung aufzunehmen. Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, den Einsatz von Randdüsen und das Anlegen eines Spritzfensters.