Ackerbau – Einarbeitung von Begrünungen auf Ackerflächen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 06.11.2019
Im Schwarzwald-Baar-Kreis können ab Donnerstag, 21.11.2019 folgende Begrünungen eingearbeitet werden:
- Begrünung FAKT E1.1
- Begrünungsmischung FAKT E1.2
- Brachebegrünung mit Blühmischung ohne ÖVF FAKT E2.1 (bei Winterung ab September)
Achtung:
- Die Brachebegrünung mit Blühmischung als ÖkologischeVorrangFläche FAKT E2.2 kann bei einer nachfolgenden Sommerung erst nach dem 01.01.2020 im Folgejahr eingearbeitet werden (bei Winterung ab September), der Aufwuchs darf ab 21.11. gemulcht werden.
- Alle anderen Begrünungen (Zwischenfrüchte), die als ÖkologischeVorrangFläche beantragt sind, dürfen erst nach dem 15.01.2020 eingearbeitet werden.