Ackerbau – Es brennt!
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 30.07.2021
„Die ab Sonntag unbeständig mit Schauerneigung und moderaten Temperaturen einsetzende Witterung bringt wohl eine Erntepause,“ so der langjährig erfahrene Taubertäler Pflanzenschutzexperte H. Lindner vom Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim.
Stoppelbehandlung von Wurzelunkräutern: Winden breiten sich in vielen flachgründigen Äckern mit nur flacher Bodenbearbeitung zunehmen aus. Es bietet sich deshalb an, diese nun auf der Stoppel mit Herbiziden zu dezimieren. Zugelassen dazu sind: Glyphosat, Kyleo und Starane XL
Wichtig für eine gute Wirkung ist:
• Problemunkräuter ohne Bodenbearbeitung aufwachsen lassen.
• Nach der Behandlung mit Starane XL die Fläche/Teilfläche möglichst lange >6 Wochen nicht bearbeiten.
• Kein Anbau von Raps nach dem Kyleo-Einsatz.
• Auch nach Glyphosat und Kyleo sollten >2 Wochen bis zur Bearbeitung gewartet werden. Die Aufwandmenge zur sicheren Windenbekämpfung beträgt 5,0 Liter/ha Kyleo. Mit den zugelassenen 5,0 Liter/ha Glyphosat ist keine vollständige Windenbekämpfung zu erwarten.
Achtung: Bei Flächen die für Greening-Zwischenfrüchte angemeldet sind, ist kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vor der Zwischenfruchtaussaat zulässig.
Fuchsschwanzprobleme: Auf Flächen mit erheblichem Ackerfuchschwanz- Samenpotential sollte nur sehr flach bearbeitet werden. Leider geht Fuchsschwanzsamen in Keimruhe. Er wir deshalb als Lichtkeimer erst wieder nach einigen Wochen zur Keimung kommen. Nutzen Sie die Möglichkeiten aus feuchtem Boden, flacher Bearbeitung, Zeit bis zur nächsten Aussaat und Fruchtfolge zur Besatzverringerung.
Zwischenfrüchte: Sollen Zwischenfrüchte und vorne an die Mischungen verschiedener Arten ihre Vorteile ausschöpfen können, ist eine frühe Saat notwendig. Nur dann können diese sich voll entwickeln. Die Bodenfeuchte für einen zügigen Feldaufgang ist in diesem Jahr da. Wir erwarten unter den diesjährigen Bedingungen eine ordentliche Bestandsentwicklung von vielfältigen Mischungspartnern. Dann ist auch der höhere Preis der Mischungen im Vergleich zu Senf/Ölrettich berechtigt. Nutzen Sie die nächste Woche zur Aussaat.
Glyphosatverbot in Wasserschutzgebieten: Nach der neuen Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung, in welcher einige Vorgaben zum Glyphosat-Ausstieg aufgeführt sind, soll der Einsatz von Glyphosat in Wasserschutzgebieten komplett verboten werden. Wichtiger Hinweis: Die Änderungen der PflSchAnwV (Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung) sind noch nicht vom BVL veröffentlicht und somit noch nicht in Kraft getreten.
Diese Regelung wird eine Herausforderung für Bewirtschaftung und Bodenbearbeitung. Sobald die Änderung rechtskräftig ist, wird das Mergentheimer Beratungsteam umfassend informieren. Wir werden mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen zu suchen.