Ackerbau – Flächen regelmäßig kontrollieren
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 10.09.2021
In seinem aktuellen Warndienst für den Rhein-Neckar-Kreis informiert der renommierte Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt in Sinsheim heute in aller Kürze über die geänderten Einsatzbedingungen für Glyphosat und über notwendige Feldarbeiten in Winterraps.
Einsatz von glyphosathaltigen Produkten: Seit letzten Donnerstag ist die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung in Kraft. Dies bedeutet für die Anwendung von glyphosathaltigen Produkten, dass diese ab sofort nicht mehr in Wasserschutzgebieten (Problem-, Sanierungs- und ogL- Gebiete eingesetzt werden dürfen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz noch möglich, wenn in Mulch- oder Direktsaatverfahren ausgesät wird. Weiter ist die Anwendung erlaubt, wenn Wurzelunkräuter (Quecke, Ackerkratzdistel, Winde) vorhanden sind oder die Anwendung auf erosionsgefährdeten Flächen erfolgt.
Raps: Flächen bitte regelmäßig kontrollieren.
- Der Befall mit Erdfloh hat witterungsbedingt zugenommen. Es gelten die Schadensschwellen von 10% Loch fraß bzw. 50 Käfern pro Gelbschale in drei Wochen. Nur bei einer Überschreitung unmittelbar behandeln.
- Schneckenbefall im Auge behalten und bei Notwendigkeit unbedingt reagieren.
- Vor allem nach der Vorfrucht Sommergerste läuft jetzt massiv Ausfallgetreide auf. Mit einer Gräser - Behandlung nicht zu lange warten, damit den kleinen Rapspflanzen genug Licht und Wasser zur Verfügung steht.