Ackerbau – Focus heute: Winterraps, Wintergerste und Düngeverordnung
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 04.10.2021
In seinem aktuellen Warndienst informiert der renommierte Pflanzenschutzexperte G. Münkel vom Landwirtschaftsamt heute über aktuell zu beachtende Punkte der Düngeverordnung und gibt in gewohnter Art und Weise praktische Tipps zur Durchführung von Feldarbeiten in Winterraps und Wintergerste im Rhein-Neckar-Kreis.
Winterraps: Der Raps hat überwiegend das 4 – 6 Blatt Stadium erreicht. Falls noch nicht geschehen, ist das der ideale Termin, um den Raps gegen Phoma und gleichzeitig zur Stärkung der Winterhärte zu behandeln.
Sehr frühen Saaten, die zusätzlich noch mit Stickstoff gedüngt und schon vor zwei Wochen eingekürzt wurden, müssen bei wieder steigenden Temperaturen im Auge behalten werden. Falls der Raps sich strecken sollten, kann eine weitere Maßnahme zielführend sein. Fordern Sie in diesem Fall eine Beratung an.
Notieren Sie sich bei den Kontrollgängen über Ihre Rapsflächen, auf welchen Schlägen es zu Neuauflauf von Ackerfuchsschwanz oder anderen Schadgräsern wie z.B. Trespen, nach den Niederschlägen, gekommen ist. Schauen Sie auch unter den bereits großen Rapsblättern nach. Diese Flächen müssen dann im Spätherbst mit dem Wirkstoff Propyzamid (z.B. enthalten in Kerb Flo) behandelt werden. Wir werden zu gegebener Zeit berichten.
Wintergerste: Bis zum vergangenen Wochenende wurde bereits ein Großteil der Wintergerste ausgesät. Der ideale Aussaattermin der Kultur liegt im Rhein-Neckar-Kreis zu Beginn der laufenden Woche.
Nach den Niederschlägen besteht die Möglichkeit, die feuchte Bodenoberfläche idealerweise zur Ausbringung von Bodenherbiziden zu nutzen. Eine Applikation auf feuchten Boden mit anschießendem Regen bringt optimale Wirkungsgrade. Je nach Produkt und Zulassung, kann diese Maßnahme auch im Vorauflauf durchgeführt werden. Bis zum „Erahnen“ der Fahrgassen werden die besten Wirkungsgrade erzielt.
Die Zumischung eines Insektizides ist zu diesem Termin völlig ungeeignet. Der Einsatz gegen Blattläuse wird bei Bedarf ab dem drei Blattstadium der Gerste empfohlen. Die amtliche Beratung wird rechtzeitig und zu gegebener Zeit darüber informieren. Zwingend zu beachten sind die aktuellen Anwendungsbedingungen der einzelnen Produkte wie z.B. die Drainageauflage bei CTU Produkten und die Düsenwahl bei Mitteln mit dem Wirkstoff Prosulfocarb und Pendimethalin (z.B. Boxer, Stomp Aqua). Im Zweifelsfall telefonische Beratung anfordern.
Düngeverordnung: Seit dem 1. Oktober darf keine Gülle mehr auf Ackerland ausgebracht werden. Auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (Aussaat vor dem 15.05.) kann noch bis Monatsende gefahren werden. Zu speziellen Fragen wegen der Auflagen in den Wasserschutz- und so genannten roten Gebieten informiert die regional zuständige Fachberatung vom Amt Sinsheim.