Ackerbau – Focus heute: Winterweizen, Wintergerste und Düngeverordnung
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 04.10.2021
In seinem aktuellen Warndienst informiert der erfahrene Pflanzenschutzfachmann G. Münkel vom Landwirtschaftsamt Sinsheim heute über einen wichtigen Punkt der Düngeverordnung und gibt in gewohnter Art und Weise praktische Tipps zur Durchführung von Feldarbeiten in Winterweizen und Wintergerste im Rhein-Neckar-Kreis.
Winterweizen: Im Herbizidbereich gilt für früh gesäten Winterweizen das gleiche wie bei der Wintergerste. Primär ist bei der Verwendung von Chlortoluron haltigen Produkten auf die Sortenverträglichkeit zu achten. Der Sinsheimer Experte erinnert heute nochmals auf das Ausbringungsverbot dieses Wirkstoffes auf drainierten Flächen und weist ausdrücklich darauf hin, dass das Produkt Trinity hiervon, bei Anwendungen bis zum 01. November, ausgenommen ist.
Wintergerste: Nach den Niederschlägen haben sich die Böden gut abgesetzt. Nutzen Sie die vorhandene Bodenfeuchte, um Ihre Bodenherbizide auszubringen. Die gemeldeten Temperaturen um die Null Grad stellen kein Verträglichkeitsproblem dar. Vorsicht ist beim Zusatz von Prosulfocarb (z.B. Boxer, Jura u.a.) und Chlortoluron (z.B. Lentipur 700 u.a.) im Nachauflauf geboten. Hier nicht vor Frostnächten behandeln. Sollte das Thermometer unter Minus 3 C° fallen, generell keine Herbizide ausbringen. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Wurde in der Wintergerste bisher noch keine Herbizidbehandlung durchgeführt ist der Ackerfuchsschwanz schon zu groß für reine Bodenherbizide. Er beginnt auf vielen Schlägen bereits mit der Bildung des zweiten Blattes. In diesen Fällen sollte noch etwas abgewartet werden, um dann im zwei bis drei Blatt Stadium zum Bodenherbizid das blattaktive Axial 50 mit 0,9 Liter/ha in Kombination zu fahren.
Aktuell ist es noch entspannt an der Läusefront. Dies kann sich vor allem in den wärmeren Lagen unseres Dienstbezirkes schnell ändern. Läuse können Überträger von Verzwergungsviren sein. Achten Sie deshalb ab dem zwei bis drei Blattstadium der Wintergerste auf Befall. Idealerweise geht das in den sonnigen Mittagsstunden, wenn Sie den Bestand gegen das Sonnenlicht betrachten. Sie sehen dann die Läuse als schwarze Punkten an den Blättern. Aber vergewissern Sie sich, dass es keine Erdpartikel sind. Der Richtwert für eine Bekämpfung liegt bei 20% Befall.
Düngeverordnung: Bis zum 31.10. darf noch Gülle auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau ausgebracht werden.