Ackerbau – Frostende abwarten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 03.04.2022
Für das laufende Wochenende sind weitere Niederschläge und wieder Nachtfrost gemeldet. Die größte Gefahr wird in der Nacht von Sonntag auf Montag bestehen, dass es zu Frostschäden kommen könnte. Dort sind bereits am Sonntagabend Minustemperaturen vorhergesagt und zudem soll der Himmel in der Nacht aufklaren, wodurch die Temperaturen i.d.R. noch weiter fallen. „Darum abwarten und ab nächster Woche kontrollieren,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner Regionalempfehlungen.
Getreide: Die ersten früh bestellten Getreidebestände gehen ins Schossen über BBCH 30. Dies ist erreicht, wenn die Ähre mindestens 1 cm vom Bestockungsknoten entfernt ist.
Praxisempfehlung: Empfehlungen zum Wachstumsreglereinsatz erst im nächsten Infoservice. Zuerst müssen wir den Frost abwarten.
Rapsschädlinge: Der Zuflug der Rüssler ist beendet. In unseren Gelbschalen fangen sich nur noch Rapsglanzkäfer. Die Gelbschalen können nun wieder aus den Schlägen geholt werden, da die Schadschwelle des Rapsglanzkäfers durch abklopfen des Haupttriebes ermittelt wird.
Notfallzulassung für Folpet: Glücklicherweise gibt es auch dieses Jahr wieder eine Notfallzulassung für den Wirkstoff Folpet zur Bekämpfung von Ramularia in der Gerste. In den beiden Fungiziden Folpan und Amistar Max ist der Wirkstoff enthalten. Da die Behandlungsfläche bundesweit auf jeweils 60.000 ha beschränkt ist, sollten Sie über einen rechtzeitigen Bezug nachdenken.
Neue GAP ab 2023: Die Vorgaben zur neuen gemeinsamen Agrarpolitik, d.h. unter anderem 4% Stilllegung und die Mindestbodenbedeckung werden erst ab der Ernte 2023 gelten. Somit ist der Druck für dieses Jahr herausgenommen. Zur Stilllegung gibt es außerdem noch die Neuerung, dass es auch möglich sein wird, Kleegras und wahrscheinlich generell Ackerfutter aus der Erzeugung zu nehmen, was aus ackerbaulicher Sicht einer Selbstbegrünung vorzuziehen ist. Der schlagspezifische Fruchtfolgewechsel gilt bereits 2023. Das ist also schon bei der Fruchtfolgegestaltung nach der Ernte 2022 zu berücksichtigen.
Freigabe der ökologischen Vorrangflächen: Leider ist bis heute noch nicht geklärt, inwieweit die ÖVF-Flächen zur Produktion freigegeben w