Ackerbau – GAP Reform und die neuen GLÖZ Standards
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 10.06.2022
„Zur Unterstützung der Praxis lege ich in der Anlage eine pdf-Kurzinfo zum augenblicklichen Stand der GAP Verhandlungen bei,“ so der Taubertäler Fachmann und Pflanzenschutzexperte H. Lindner in der Hoffnung, dass diese individuelle Unterstützung in der Praxis im Zuständigkeitsgebiet Main-Tauber-Kreis angenommen wird.
Die Information soll Orientierung v.a. in ihrer Fruchtfolgeplanung geben. Wir bitten um Verständnis, dass diese keinen rechtsverbindlichen Charakter hat. Änderungen sind also noch immer möglich. Trotzdem raten wir dazu sich ackerbaulich auf die neuen Vorgaben einzustellen.
Für ihre Fruchtfolgeplanung bedeutet dies, dass sie für Flächen auf welchen 2023 die 4% Brache erfüllt werden soll, diese entsprechend einzuplanen sollten. Sollte diese Regelung für das Jahr 2023 politisch doch noch ausgesetzt werden, so kann die Fläche mit einer Frühjahrskultur bestellt werden. Auf der Fläche muss die Mindestbedeckung (GLÖZ 6) vorhanden sein.
Mindestbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ 6) läßt eine Bodenbearbeitung erst ab dem 15.01. eines Jahres zu, wenn eine Frühjahrskultur folgt. Die Bodenbearbeitung der vorgeschriebenen Begrünung, vor allem bei den früh zu säenden Früchten wie Sommergerste und Rüben wird problematisch. Im diesjährigen Trockenjahr zeigen sich wieder die Vorteile einer frühen Saat. Wo trockenheitsbedingt möglich, kann sich eine tief-wendende Bearbeitung im Sommer mit anschließender Begrüngssaat anbieten. Sicher abfrierende Zwischenfrüchte sind hier vorteilhaft.
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