Ackerbau – Gebremstes Wachstum und nachlassende Aktivität von Schadinsekten
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 17.11.2022
„Die Temperaturen nähern sich langsam aber stetig den jahreszeitlich üblichen Werten an. Durch die kühlen Nächte wird nun auch das Wachstum von Raps und Wintergerste abgebremst und die Aktivität der Schadinsekten nimmt ebenfalls ab, so die Erfahrungen des versierten Pflanzenschutzberaters und Anbauexperten A. Lohrer vom Landwirtschaftsamt im Landkreis Tübingen. Aus Sicht des Tübinger Fachmanns sollten Läuse und Zikaden in Wintergerste dennoch unbedingt weiter beobachtet werden.
Wenn in Wintergetreide noch keine Herbizidbehandlung durchgeführt wurde, bieten sich in den nächsten Tagen noch gute Bedingungen hierzu. Wenn die Behandlungen schon länger als ca. 3 Wochen zurückliegen sollten die Bestände auf den Bekämpfungserfolg kontrolliert werden. Notwendige Nachbehandungen mit blattaktiven Mitteln wie z.B. Axial 50 oder Traxos sollten bei kühlen Temperaturen möglichst nahe am Vegetationsende („Nikolausspritzung“) durchgeführt werden, da die Wirkstoffe bei aktivem Wachstum vom Ackerfuchsschwanz schneller abgebaut werden. Bei Bedarf können sie sich auch gerne bei uns melden.
Praxistipp: Nicht nur in IPSplus-Gebieten sollten sie Spritzfenster anlegen und die Wirkung dokumentieren.
Winterraps: In vielen Beständen ist Ackerfuchsschwanz zu finden. Prüfen Sie auf welchen Flächen eine Behandlung mit Kerb flo, Groove, Milestone, etc. notwendig ist. Der darin enthaltene Wirkstoff Propyzamid ist bisher noch sehr wirkungssicher gegen Ackerfuchsschwanz. Für die Anwendung ist es derzeit noch zu warm! Die Bodentemperaturen sollten dauerhaft unter 10°C liegen damit der Wirkstoff nicht zu schnell abgebaut wird. Auch in der kommenden Woche werden diese Bedingungen nach derzeitigem Stand noch nicht erreicht.
Sonstige Praxistipps: Wenn es auf dem Acker jetzt etwas ruhiger wird sollten sie, sofern noch nicht geschehen, ihre Pflanzenschutzdokumentation auf Vollständigkeit prüfen. Auch wenn die Arbeiten von einem Lohnunternehmer durchgeführt werden, muss die Dokumentation beim Betrieb vorliegen! Kontrollieren Sie auch ob Ihre Pflanzenschutzgeräte eine gültige Prüfplakette haben. Dazu gehören Feldspritze aber auch z.B. Streuer zum Ausbringen von Schneckenkorn und Beizgeräte.