Ackerbau – Getreidesaatgut für die Herbstaussaat vorbereiten
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 22.08.2019
Mit der Beizung werden in erster Linie samenbürtige Krankheitserreger bekämpft und das Auflaufen sowie die Überwinterung des Getreides abgesichert. Vor dem Beizvorgang ist das Saatgut sorgfältig zu reinigen. Die Beizung an sich sollte mit einem den Aussaatbedingungen angepassten und zugelassenen Beizmittel durchgeführt werden.
Für die Wintergerste wird ein gegen Streifenkrankheit und Flugbrand sowie, für kühlere Anbaulagen, ein gegen Typhulafäule wirksames Mittel empfohlen. Winterweizensaatgut sollte gegen Steinbrand und Schneeschimmel, für Anbaulagen oberhalb von 500 Metern Höhe unbedingt gegen Zwergsteinbrand gebeizt werden. Für Winterroggen und Wintertriticale sind Mittel mit Wirkung gegen Schneeschimmel ausreichend.
Hinweis: Nähere Erläuterungen dazu können nachgelesen werden in der Zeitschrift BWagrar Nr. 34/19 und in der Tabelle 5 auf Seite 13 im „Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019“.
Neu zugelassen sind die Wasserbeizen Rubin Plus und Vibrance Trio.
Rubin Plus enthält neben den bewährten Wirkstoffen Triticonazol und Fludioxonil das Carboxamid Fluxapyroxad (Xemium). Das Beizmittel hat ein breites Wirkungsspektrum und wirkt nach Erfahrungen des Herstellers auch gegen den Steinbrand. Achtung: Wie andere neu zugelassene Getreidebeizen, z.B. Latitude XL, hat auch Rubin Plus die bußgeldbewehrte Anwendungsbestimmung NH681 erhalten, die die Aussaat des gebeizten Saatguts bei einer Windgeschwindigkeit von über 5 Metern pro Sekunde verbietet.
Vibrance Trio enthält mit Sedaxane einen neuen Wirkstoff aus der Klasse der Pyrazol-Carboxamide und die bekannten Wirkstoffe Fludioxonil und Tebuconazol. Achtung: Diese Kombination gewährt einen guten Schutz vor samen- und bodenbürtigen Krankheiten. Vibrance Trio hat die Anwendungsbestimmung NH681 nicht erhalten, darf aber nach einer Übergangszeit ab dem 01. Januar 2020 ausschließlich in professionellen Beizanlagen, die mit Qualitätssicherungssystemen zur Staubminderung beim Julius-Kühn-Institut gelistet sind, angewendet werden (NT699-2).
Die Zulassung von Baytan 3 wird zum 31. August 2019 widerrufen. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 29. Februar 2020 und eine Aufbrauchfrist bis zum 28. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste des Beizmittels und von damit behandeltem Saatgut entsorgungspflichtig.
Achtung: Wintergetreide-Saatgut, das mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam behandelt ist, darf nicht eingeführt und gehandelt, und auch nicht ausgesät werden!