Ackerbau – Glyphosatverbot in allen Wasserschutzgebieten
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 09.09.2021
Die Heilbronner Pflanzenschutzexpertin A. Vetter vom Landwirtschaftsamt und ihr Kollege, der Anbauexperte U. Klenk weißen in ihrem neuen Warndienst wie folgt auf die Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung hin.
Ab sofort gelten neue Verbote und weitere Einschränkungen bei der Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln. Hier die wesentlichen Änderungen:
- Verbot der Anwendung in WSG, Heilquellenschutzgebieten
- Verbot der Spätanwendung vor der Ernte
- Anwendung auf landwirtschaftlichen Flächen generell außerhalb der oben genannten Gebiete ist nur noch im Einzelfall zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet sind oder zumutbar. Dies sind Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes wie z.B. der Aussaattermin, die mechanische Bodenbearbeitung oder die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge.
- Anwendung bei Mulch- und Direktsaat bleibt zulässig, jedoch nicht in Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten
- Vorsaat- oder Stoppelbehandlung ist nur noch bei perennierenden Problemunkräutern oder auf Flächen der Erosionsgefährdungsklassen CCWasser und CCWind erlaubt
- Anwendung zur Grünlanderneuerung ist nur noch erlaubt, wenn Wirtschaftlichkeit oder Tiergesundheit gefährdet sind oder die Fläche als erosionsgefährdet eingestuft ist.
Ab dem 01.01.2024 gilt ein vollständiges Glyphosat-Verbot, wenn es dazu zukünftig keine andere EU-Entscheidung gibt.
Achtung: Im Haus- und Kleingarten-Bereich sowie auf Flächen der Allgemeinheit gilt dieses Verbot ab sofort, jedoch nur soweit Zulassungen/Genehmigungen für diese Bereiche dem nicht entgegenstehen.
Ebenfalls ab sofort gilt für Naturschutzgebiete und Nationalparks, Naturdenkmälern, gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatschG ein Verbot von Herbiziden sowie von Insektiziden mit den Anwendungsbestimmungen/Auflagen B1 bis B3 und NN410. Das Verbot gilt auch in FFH-Gebieten. Ausnahme davon: Gartenbau, Obst- und Weinbau, Hopfen und sonstige Sonderkulturen, Saat- und Pflanzgutvermehrung und eingeschränkt auf Ackerflächen.
Tipp: Ob ihre Flächen in den genannten Gebietskategorien liegen, können Sie über die Internetanwendung FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) einsehen. Folgen Sie dazu diesen Weg: Anzeigen in GIS/Weltkugel/Menü öffnen/Karten/Umweltdaten bzw. Gebietskulissen für die Erosionsgefährdungsklassen.
Der vollständige Verordnungstext ist über nachfolgenden Link zu finden: