Ackerbau – Heute im Visier: Düngung und Winterraps
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 14.02.2022
G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis, nimmt witterungsbedingt die Düngung und den regionalen Winterraps heute in den Fokus seiner speziellen Hinweise.
Düngung allgemein: Nach der Düngeverordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen. Das Ziehen von eigenen Nmin-Proben erleichtert die Dokumentation. Bei eigenen Berechnungen empfehlen wir das Programm „Düngung BW“ zu nutzen. Zwingend zu beachten gilt es die besonderen Auflagen in den roten und gelben Gebieten sowie im Wasserschutz! Bei den Kontrollen im zurückliegenden Jahr ist aufgefallen, dass vor allem die Wirtschaftsdüngeruntersuchungen bei der Aufbringung in den gelben und roten Gebieten nicht immer vorhanden waren. Achtung: Diese sind jährlich durchzuführen und gelten auch für Festmist. Auch für diese Untersuchungen ist vor Vegetationsbeginn ein guter Zeitpunkt.
Tipp: Sollte die Beantwortung detaillierter Fragen zur Düngung erforderlich sein bitte direkt an die Fachberatung am Amt in Sinsheim wenden.
Winterraps: Die verschiedenen Wettervorhersagen sind sich im Moment nicht ganz einig. Es sind Temperaturen bis 10, aber auch bis zu 14 Grad Celsius gemeldet. Wir haben am vergangenen Freitag die ersten einzelnen Käfer in den Gelbschale gefangen. Daher empfehlen wir die Gelbschalen in die Flächen zu stellen. Wir erwarten aktuell keinen Flug über der Schadensschwelle, aber es ist wichtig, den Flugbeginn festzuhalten. Die Schadensschwellen liegen bei 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und bei 15 Käfern beim Gefleckten Kohltriebrüssler innerhalb von drei Tagen pro Gelbschale.
Achtung: Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (LSG, FFH, u. Vogelschutz) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IPS+ vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Bei Unklarheiten bitte wir um Rückmeldung.
Tipps: Unbedingt beachtet werden sollte, dass über der Gelbschale ein Gitternetz angebracht ist, denn nur so können ungewollte Beifänge vermieden werden. Zur leichteren Unterscheidung der unterschiedlichen Rüsslerarten bitte den Inhalt der Gelbschale vorsichtig durch ein feines Sieb leeren und im Anschluss daran die Tiere auf einer Küchenrolle trocknen lassen. Danach ist die Bestimmung mit einer Lupe problemlos durchführbar.