Ackerbau – Hoffnung liegt auf „Nachregen“
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 21.05.2022
„In den vergangenen Tagen hat es in Ilshofen rund 10 Liter geregnet. Der Großteil des Kreises hat aber weniger oder nichts abbekommen. Weiter sind keine nennenswerten Niederschläge in Aussicht. Die Hoffnung liegt auf einem Nachregen nach einem Gewitter,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner Regionalempfehlungen.
Mais: Da der Einsatz von Bodenherbiziden aufgrund des trockenen Oberbodens zu den späteren Saatterminen kaum möglich war, gilt es nun den Fokus auf Blatt- bzw. kombinierte Blatt-Boden-Herbizide zu legen. Der Mais ist je nach Saattermin bereits aufgelaufen und befindet sich ca. im 3-Blatt Stadium. Probleme gibt es ähnlich wie bei den Zuckerrüben auf weißen Böden die nach dem Regen erst verschlämmt und dann verkrustet sind. Der Mais hat jedoch mehr Kraft und kann die Kruste durchbrechen.
Meist sind die Äcker noch sauber und es ist wenig Unkraut aufgelaufen. Sobald diese jedoch aufgelaufen sind, sollte im frühen Stadium behandelt werden. In den kommenden sonnigen Tagen wird die Wachsschicht des Maises stark ausgeprägt sein, sodass eine Herbizid-Behandlung optimal durchführbar ist.
Praxistipps:
- Elumis Peak Pack; 1,25 l/ha + 0,02 kg/ha Mischverunkrautung
- Botiga + Motivell Forte; 1,0 l/ha + 0,5 l/ha Mischverunkrautung
- MaisTer Power; 1,5 l/ha Schwerpunkt Gräser
- MaisTer Power+Bodenpartner; 1,5 l/ha + Bodenpartner Schwerpunkt resistenter Ackerfuchschwanz
- Elumis P Dual Pack; 1,25 l/ha + 0,02 kg/ha + 1,25 l/ha Schwerpunkt Hirse
- und weitere…
!WICHTIG! Alle Terbuthylazinhaltigen Pflanzenschutzmittel (TBA) sind in Wasserschutzgebieten verboten! Genannt seien hier Mittel wie beispielsweise Aspect, Laudis Aspect, MaisTer Power Aspect, Gardo Gold, Spectrum Gold, Successor T,…
Wichtige Änderungen in der Zulassung!
- Aufgehobene Auflagen NG355: Prosulfuronhaltige Mittel (z. B. Peak) dürfen fortan wieder jährlich auf der gleichen Fläche eingesetzt werden.
- Neue Anwendungsbestimmungen NG326 & NG327: Nicosulfuronhaltige Präparate (z. B. Nicogan, Elumis, Motivell Forte) dürfen maximal mit 45 g/ha auf derselben Fläche ausgebracht werden. Des Weiteren darf nach der Anwendung im Folgejahr keine erneute Anwendung erfolgen.
- Neue Anwendungsbestimmung NG362: TBA darf nur einmal innerhalb von drei Jahren auf derselben Fläche mit maximal 850 g/ha TBA angewendet werden.
Achtung: Wenn im Jahr 2020 oder 2021 schon TBA eingesetzt wurde, dann ist es in diesem Jahr nicht möglich.
IPSplus – Für Flächen im Landschaftsschutz, Vogelschutz und FFH-Gebiet
Denken Sie an die Anlage eines Spritzfensters auf Maisflächen in oben genannten Gebieten. Als Wahlmaßnahme stehen im Mais der Verzicht auf Herbizidpacks sowie der Einsatz von Bandspritzung zur Verfügung!