Ackerbau – Im Blick der Heilbronner Expertin
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heilbronn vom 03.11.2020
Die Pflanzenschutzexpertin im Landkreis Heilbronn, A. Vetter, berichtet heute den Stand in Wintergetreide und weist auf regional wichtige Termine und notwendige Arbeiten hin.
Wintergetreide: Auf denen vom Heilbronner Beratungsteam begutachteten Schlägen mit Wintergerste konnten kaum Blattläuse entdeckt werden. Daher gehen die Fachleute bis jetzt von einem sehr geringen Befall aus, der keinen Insektizideinsatz fordert.
Der Winterweizen ist überwiegend gesät. Die Bedingungen dafür waren sehr gut. Für diejenigen, die sich getraut haben den Saattermin etwas nach hinten zu verschieben, wird sich ein niedrigerer Ackerfuchsschwanzdruck bemerkbar machen.
Ansonsten gilt für die Herbstbehandlung im Winterweizen gleiches, wie für die Wintergerste. Eine Nachbehandlung mit blattaktiven Mitteln kann bei unzureichender Wirkung der Bodenherbizide im Wintergetreide sinnvoll sein. In der Wintergerste kann die Nachbehandlung mit Axial und in Winterweizen mit Traxos erfolgen. Beide Mittel sollten aber erst zum Vegetationsende hin eingesetzt werden.
Pflanzenschutztechnik: Technische Geräte wie z.B. Beizgeräte, Betonmischer, wenn mit diesen gebeizt wird, Schneckenkornstreuer bzw. Düngerstreuer, wenn mit diesen Schneckenkorn ausgebracht wird, müssen wie eine Pflanzenschutzspritze bis Ende des Jahres geprüft werden. In der Regel erfolgt die Prüfung über eine Sichtkontrolle. Das Beratungsteam Heilbronn rät zur Kontaktaufnahme mit einer entsprechenden Landmaschinenwerkstatt im Vorfeld der Prüfung um einen Termin zu vereinbaren.
Düngung: Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 15. Mai) gilt seit Sonntag, den 1. November und endet am 31. Januar. Betroffen sind alle Düngemittel mit wesentlichen Stickstoffgehalten außer Festmist von Huf- und Klauentieren. Die Sperrfrist für die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren, Kompost und phosphathaltigen Düngemitteln gilt vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.
FAKT-Vorantrag in FIONA: Antragsteller des Gemeinsamen Antrags, welche FAKT-Maßnahmen im nächsten Jahr beantragen oder verlängern möchten, müssen ab dem 2. November bis zum 15.12.2020 einen Vorantrag in FIONA stellen. Bei Fragen bitte direkt an das Landwirtschaftsamt Heilbronn wenden.