Ackerbau – Im NOK geht’s rund!
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 19.03.2021
Die renommierte Buchener Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf Anfang informiert heute über die allgemeine Situation in Neckar-Odenwald.
Winterraps: Sollte es ab Mitte nächster Woche wieder wärmer werden, wird der Raps zügig mit dem Streckungswachstum beginnen. Denken Sie an die 2.N-Gabe. Zu beachten ist, dass eine bereits erfolgte Herbstdüngung angerechnet werden muss. Mineralischer Dünger muss zu 100% und organische Dünger mit der Mindestwirksamkeit bzw. dem Ammonium-N-Gehalt angerechnet werden.
Gelbschalen kontrollieren, um einen möglichen zweite Welle der Stängelschädlinge zu überwachen. Ein Zuflug von Rapsglanzkäfern ist eher noch nicht zu erwarten. Aufgrund von Rückstandsproblematik des Wirkstoffs im Honig wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz die Anwendung von Mospilan und Danjiri eingeschränkt. Beide Mittel dürfen ab sofort nicht mehr auf offene Rapsblüten gespritzt werden. Bei den Planungen bitte beachten!
Wachstumsreglereinsätze im Frühjahr sind nur in wenigen Jahren wirtschaftlich. Standardmaßnahmen sollten im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes unterbleiben. Maßnahmen machen oft nur bei erhöhtem Lagerrisiko Sinn. Die Standfestigkeit hängt u.a. von der Sorte, aber auch von der Bestandesdichte und den Wachstumsbedingungen im Frühjahr ab. Je dichter der Bestand und je früher und intensiver das Wachstum einsetzt, umso höher ist die Lagerneigung. Aufgrund der derzeitigen kühlen Witterungsbedingungen und der erheblich verbesserten Standfestigkeit der Sorten sehe ich daher derzeit keinen Wachstumsregler-Bedarf im Raps. Auch die frühen Maßnahmen zum „Gleichziehen“ der Bestände sind in diesem Jahr bei überwiegend sehr homogenen Beständen nur selten nötig.
Futtererbsen: Falls noch nicht geschehen sollten die feuchten Bodenbedingungen für die Herbizidanwendungen unbedingt genutzt werden.
Herbizideinsatz in Getreide: Witterungsbedingt wurden noch anstehende Herbizidmaßnahmen im Getreide aufgeschoben. Bei nächsten Befahrbarkeit stehen diese jetzt an. Fordern Sie gerne bei Bedarf Beratung an.
Düngeverordnung: Immer wieder ergeben sich Fragen zur Düngeverordnung. Der Nährstoffvergleich entfällt und wird durch die Dokumentationspflicht (ab 1.5.2020) ersetzt. Neben der Aufzeichnung der Düngungsmaßnahmen muss auch die Gesamtsumme des betrieblichen Düngebedarfs (N und P) aufsummiert werden. Dies kann formlos erfolgen. Hier ein Beispiel:
Kultur | Fläche (ha) | N-Düngebedarf (kg/ha) | Gesamt |
Winterweizen nach Raps | 10 | 180 | 1800 |
Winterweizen nach Rüben | 5 | 175 | 875 |
Winterraps | 12 | 160 | 1920 |
Wintergerste | 8 | 140 | 1120 |
Zuckerrüben | 5 | 150 | 750 |
Gesamt-Summe betrieblicher N-Düngebedarf | 6465 |