Ackerbau – In der Ruhe liegt die Kraft
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 11.03.2022
G. Münkel, amtlicher Berater und Pflanzenschutzexperte am Landwirtschaftsamt in Sinsheim, informiert heute aus dem Rhein-Neckar-Kreis über Winterraps, Wintergetreide, Fruchtfolge, Körnerleguminosen und die Düngung.
Winterraps: In mehreren Gelbschalen sind die Bekämpfungsrichtwerte von 5 Käfern beim großen Rapsstängelrüssler und 15 Käfern beim gefleckten Kohltriebrüssler heute erreicht worden. Auch der Rapsglanzkäfer ist schon unterwegs, macht aber aktuell noch keinen Schaden, daher sollten bei Bedarf Pyrethroide der Klasse 2 - wie beispielsweise Karate Zeon - zum Einsatz kommen. Die Zumischung eines Bordüngers wird empfohlen. Notieren Sie in Ihrer Dokumentation in den Schutzgebieten die Anzahl der gefangenen Käfer und legen Sie ein Spritzfenster an. In der Rheinebene erreicht der Raps bereits die Gummistiefelhöhe. Hier sollte, am besten kurz vor dem nächsten gemeldeten Regen, der restliche Stickstoff fallen.
Wintergetreide: Wenn ab nächster Woche keine Nachtfröste mehr zu erwarten sind, kann mit der Unkrautbekämpfung begonnen werden. Bei dieser Wetterlage unbedingt in den frühen Morgenstunden behandeln, um die dann bessere Luftfeuchte auszunutzen. Gestresste oder hochgefrorene Bestände sollte noch etwas geschont werden. Hier ist ein Anwalzen der Bestände zu überdenken. Davor oder danach aber bitte keine Herbizidbehandlungen durchführen bzw. ca. eine Woche Abstand einhalten.
Sie Bitte auch hier in den Schutzgebieten an die Anlage eines Spritzfensters und den Einsatz von Randdüsen denken. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Fruchtarten nach Zuckerrüben mit Cruiser Beizung des Jahres 2021: Wir erinnern daran, dass auf Zuckerrübenschlägen des Jahres 2021, die mit Cruiser gebeizt wurden, in diesem Jahr kein Sommerraps, Sonnenblumen, Mais oder Leguminosen, Kartoffeln oder Silphie bzw. Blühmischungen angebaut werden dürfen.
Körnererbsen, Ackerbohnen, Lupinen: Führen Sie direkt nach der Saat bzw. dem Walzen die Herbizidmaßnahmen durch. Ideal bei den trockenen Bedingungen ist auch noch der frühe Morgen des nächsten Tages oder abzuwarten bis Regen gemeldet ist. Allerdings dürfen die Keimlinge der Leguminosen bei der Applikation nicht getroffen werden.
Nachtrag zu unseren: Vielen Dank für den guten Besuch unserer Feldstunden!
Bei den zurückliegenden Feldstunden wurde über die Dokumentation/Aufzeichnungspflicht divers diskutiert. Hier die eindeutige Vorgehensweise:
- Die Düngeverordnung verlangt für die Dokumentation das Summieren der Nährstoffmengen N und P sowohl aus der Düngebedarfsermittlung als auch des ausgebrachten Düngers.
- In der Nährstoffbilanz sind nicht beide Summen enthalten, sondern nur die Nährstoffsumme der ausgebrachten Düngemittel. Auf der Bedarfsseite werden in der Nährstoffbilanz nicht alle Parameter berücksichtig. Somit müssen die Nährstoffmengen der Düngebedarfsermittlung in jedem Fall separat auf Betriebsebene summiert werden.
- Die Dokumentation kann formlos erfolgen, mithilfe von Vorlagen, Ackerschlagkarteien oder in Düngung-BW.
- Auf den online-Seiten www.duengung-bw.de sie alle technischen Hilfsmittel zu Düngebedarfsermittlung, Stoffstrombilanz, Dokumentation und Summierung finden.
- Antworten zum Thema Einsatz „stabilisierter N-Dünger in Wasserschutzgebieten“ sind auf Seite 6 der aktuellen SCHALVO–Broschüre zu finden.
Zur Beantwortung von weiteren Fragen steht die Sinsheimer Fachberatung gerne zur Verfügung.
In der Anlage steht ein Vordruck für die Aufsummierung der Düngermengen am Jahresende und für die laufenden Dokumentationen zur Verwendung zur Verfügung.
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