Ackerbau – In IPS+ Gebieten ist die Schaderregerüberwachung zwingend
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Heidenheim vom 15.02.2022
Heute weißt der renommierte, amtliche Pflanzenschutzexperte A. Skrypski vom Landwirtschaftsamt im Landkreis Heidenheim ausdrücklich darauf hin, dass auf Flächen in Landschaftsschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) sowie auf intensiv genutzten land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen seit diesem Jahr die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach den Grundsätzen des Landes zum Integrierten Pflanzenschutz gemäß § 17c LLG gilt.
Die einzuhaltenden Maßnahmen zu den einzelnen Kulturen, sind im Infodienst Heidenheim unter dem Menüpunkt „IPS+ Ackerbau Maßnahmenblätter“ zu finden. In diesem Zusammenhang rät der Heidenheimer Fachmann die Lage der eigenen Flächen in den Schutzgebieten mithilfe von Fiona oder den Schutzgebietskarten der LUBW zu überprüfen um sich so einen Überblick darüber zu verschaffen.
Achtung: Flächen in den vorgenannten Schutzgebieten müssen nach den Regeln des IPS+ bewirtschaftet werden!
Weitere Auflagen in Schutzgebieten im Landkreis Heidenheim
- Naturschutzgebiete: Nach § 34 Abs. 1 Naturschutzgesetz ist in Naturschutzgebieten der Einsatz von Pflanzenschutzmittel mittlerweile ganzflächig verboten.
- FFH-Gebiete: Auf Grünlandflächen in FFH-Gebieten ist der Einsatz von Herbiziden sowie von Insektiziden, die für Bienen (B1, B2 und B3) oder andere Bestäuberinsekten (NN410) gefährlich sind, verboten.
- Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Flächen für Saat- und Pflanzgutvermehrung, zum Garten-, Obst- und Weinbau sowie zum Anbau von Hopfen und anderen Sonderkulturen.
- Auf Ackerflächen soll durch freiwillige Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2024 eine Bewirtschaftung ohne Herbizide sowie Insektizide mit B1-, B2- und B3- oder NN410-Einstufung erreicht werden. Derzeit sind, wie auf allen Flächen in FFH-Gebieten, neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutz zusätzlich die landesspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.
- Konventionelle Ackerbaubetriebe sollten sich jetzt schon Alternativen überlegen. Kleinräumigere Flächen oder Randbereiche könnten beispielsweise interessant sein für eine ökologische Aufwertung durch z. B. die Ansaat mehrjähriger Blühmischungen.
- Wasserschutzgebiete: In Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Glyphosat nach § 3b Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vollständig verboten. Da Heidenheim mit über 90% der Fläche Wasserschutzgebiet ist, kann nur noch in kleinen Gebieten Glyphosat eingesetzt werden. Die Einsatzmöglichkeiten wurden aber stark eingeschränkt und sind zu beachten!