Ackerbau – Jetzt den Zwischenfruchtanbau und die Begrünung planen
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 19.07.2018
Für H. Saddedine - Beraterin für Pflanzenschutz und Anbauexpertin im Schwarzwald-Baar-Kreis mit Sitz in Donaueschingen - sprechen die Stickstoffspeicherung über den Winter, Erosionsverminderung und Verbesserung des Bodengefüges, Unkrautunterdrückung, Krankheitsunterbrechung, aber auch eine mögliche Futtergewinnung für den Zwischenfruchtanbau.
Aus Sicht der Spezialistin eignen sich für den Zwischenfruchtanbau verschiedene Kulturen wie beispielweise Raps, Senf, Phacelia (auf nächstjährigen Bienenweide-Flächen evtl. in Kombination mit Perser- und Alexandrinerklee), Grünschnittroggen, Rauhafer (zu Biogasmais), Gräser (Einjähriges Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus oder Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger) oder verschiedene Gräser-Kleegemische.
Wichtig ist, dass man sich bereits vor der Ansaat auch über mögliche, negative Fruchtfolgeeffekte Gedanken macht. So sollten beispielsweise Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als Zwischenfrucht dienen. Konkret bedeutet das: Keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder bei Leguminosen (Erbsen, Klee) die notwendigen Anbaupausen auf den Fläche unbedingt einhalten. Erfahrungsgemäß kann sich die Zwischenfrucht/Begrünung auf der Baar vor allem dann gut entwickeln, wenn die Aussaat bis spätestens Ende August erfolgt ist.
Auch Vorgaben zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) im Rahmen des Greening oder als beantragte FAKT-Maßnahme gilt es unbedingt zu beachten. Dies sind u.a. bei:
Zwischenfrucht als ÖVF
- Mischungen mit mindestens 2 Arten nach vorgegebener Liste
- Aussaat ab 16.07. bis 01.10.2018
- Kein Herbizid-Einsatz nach Ernte der Vorfrucht
- Aussaat schnellstmöglich nach der Ernte durchführen und Aussaatstärke nicht zu gering wählen um Ausfallaufwuchs und Unkräuter gut zu unterdrücken
- Aufwuchs darf im Antragsjahr nicht genutzt werden, außer Beweidung von Schafen und Ziegen; im Folgejahr ist eine Nutzung möglich, aber Hauptkultur muss folgen
- Mulchen/Walzen im Herbst möglich
- Einarbeitung frühestens ab 16.01.2019
FAKT Herbstbegrünung E1.1
- Landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht in Reinsaat verwenden
- Aussaat bis Mitte September (Begrünungsmischungen E 1.2 bis Ende August)
- Aufwuchs darf weder im Herbst noch im Frühjahr genutzt werden, Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich
- Mulchen/Einarbeiten ab Ende November
- Kein Einsatz von Herbiziden zur Beseitigung des Aufwuchses
- Aussaat der Folgekultur darf mit Herbiziden vorbereitet werden
Hinweise zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit großkörnigen Leguminosen
Großkörnige Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen u.a.) müssen bis 15. August auf der Fläche bleiben. Sofern die Druschreife vorher eintritt, muss die Ernte mindestens 3 Tage davor dem zuständigen Landwirtschaftsamt schriftlich gemeldet werden.