Ackerbau – Jetzt geht‘ los!
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 19.03.2021
Der Pflanzenschutzexperte aus dem Rhein-Neckar-Kreis G. Münkel, vom Landwirtschaftsamt Sinsheim, informiert heute über den regionalen Stand von Winterraps, Wintergetreide, Zuckerrüben und Futtererbsen.
Winterraps: In der Rheinebene streckt sich der Raps und hat die Knospen bereits frei. Ab diesem Stadium dürfen keine Herbizide mehr eingesetzt werden. Wenn die Böden wieder befahrbar sind, kann der restlich N-Bedarf verabreicht werden. Dabei ist auf die Einhaltung der Höchstmengen nach der neuen Düngeverordnung zu achten. Wurde der Raps im Herbst bereits mit N gedüngt, muss diese N-Menge vom errechneten Frühjahrsbedarf abgezogen werden. Angerechnet werden muss der verfügbare Stickstoff bei organischen Düngern oder der Ammoniumgehalt, wenn dieser größer ist. Mineralische Dünger werden zu 100% angerechnet.
Beispiel: 175 kg N Bedarf nach N min Untersuchung minus 40 kg N aus Düngung im Herbst minus 80 kg N aus Startgabe = 55 kg N pro ha die noch verbleiben.
Ab Mitte nächster Woche sind Temperaturen von 12°C gemeldet. Bitte nochmals die Gelbschalen aufstellen, um evtl. die zweite Flugwelle der Stängelrüssler zu erfassen. Der Experte geht davon aus, dass es zu keinem nennenswerten Flug mehr kommt, da bereits beim ersten Flugzeitraum und noch anhaltenden hohen Temperaturen, die Fangzahlen deutlich gesunken sind.
Auch wenn nächste Woche anhand der Temperaturen noch keine Rapsglanzkäfer Bekämpfung nötig werden wird, informiert der Sinsheimer Fachmann bereits heute über die Änderung der Zulassung bei den Produkten Mospilan SG und Danjiri hinweisen:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Anwendung von Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer in Winterraps ab dem 12. März 2021 eingeschränkt. Damit dürfen beide Pflanzenschutzmittel nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden!
Zuckerrüben: In der Rheineben werden früh gesäte Zuckerrüben in der kommenden Woche auflaufen. Bei den feuchten Bodenbedingungen muss auf Schneckenbefall geachtet werden. Zur Sicherheit an mehreren Stellen des Schlages Köderstellen auslegen, um den evtl. Befall feststellen zu können.
Wintergetreide: Nach heutiger Wetterprognose können ab Mitte nächster Woche Herbizidmaßnahmen im Wintergetreide fortgeführt werden. Bedingungen beim Einsatz von Sulfonylharnstoffen sind kein Nachtfrost und tagsüber Temperaturen größer 10°C.
Achtung WINDHALM: In den bekannten Gemarkungen des Rhein-Neckar-Kreises (St. Leon Rot, Helmstadt, Neckarbischofsheim, Waibstadt, Sinsheim und angrenzend) wirken Sulfonylharnstoffe wie beispielsweise Atlantis Flex, Broadway, Attribut u.a.) nicht mehr gegen Windhalm. Die Verbreitung hat in den letzten zwei Jahren rasant um sich gegriffen. Auf diesen Gemarkungen in Winterweizen Traxos oder Avoxa in Kombination mit einem geeigneten Mischpartner einsetzen. Im Zweifelsfall unbedingt Beratung anfordern.
Futtererbsen: Wurden die Erbsen bereits gesät und noch keine Herbizidmaßnahme durchgeführt, kann jetzt unter optimalen Bedingungen (abgesetztes Saatbeet, feuchter Boden) diese Maßnahme vor dem Durchstoßen der Erbsen erledigt werden.