Ackerbau – Kein Glyphosat in blühenden Zwischenfrüchten einsetzen!
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 17.03.2020
Die beiden Pflanzenschutzexperten H. Lindner und T. Bender weisen heute darauf hin, dass aufgrund des milden Winters verbreitet viele Winterzwischenfrüchte, insbesondere Senf und Phacelia, nicht abgefroren sind. Da die ersten Zwischenfrüchte bereits blühen muss damit gerechnet werden, dass Honigbienen, auch aus großer Entfernung einfliegen, um Pollen und Nektar zu sammeln.
Nach einer Behandlung mit Glyphosat-Mitteln sterben die Pflanzen langsam ab. Deshalb können abgespritzte blühende Bestände noch mehrere Tage von Bienen besucht werden. Die Berater verweisen ausdrücklich darauf, dass in den vergangenen Jahren nach Behandlung blühender Bestände mit Glyphosat-Mitteln der Wirkstoff im Honig nachgewiesen wurde. Das muss und kann in jedem Fall verhindert werden. Die Rückstände lagen in Einzelfällen über der zulässigen Rückstandshöchstmenge, so dass der Honig nicht mehr vermarktet werden konnte.
Der Expertenrat aus dem Main-Tauber-Kreis, der landesweit zwingend umgesetzt werden sollte: Um Rückstände von Glyphosat im Honig zu verhindern, müssen in blühenden Winterzwischenfrüchten Behandlungen mit Glyphosat-Mitteln durch mechanische Maßnahmen ersetzt werden!! Sollte ein hoher Besatz an Wurzelunkräutern den Einsatz eines Glyphosat-Mittels unbedingt erforderlich machen müssen die blühenden Zwischenfrüchte zuvor abgeschlegelt werden.