Ackerbau – Keine Ertragseinbußen: Risse werden verholzen!
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 08.04.2022
Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle beleuchtet für den Rems-Murr-Kreis die Notwendigkeit der Durchführung von Behandlungsmaßnahmen in Winterraps und Zuckerrüben. In der Folge die Praxistipps der Expertin.
Winterraps: Schneeauflage fast im ganzen Kreis und tiefe Temperaturen haben bei vielen Rapsbeständen im Rems-Murr-Gebiet zu Frostrissen geführt. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen aber, dass sich die Risse bei der vorhergesagten warmen Witterung in der nächsten Woche vermutlich wieder verschließen bzw. verholzen, so dass keine großen Ertragseinbußen zu erwarten sind. Falls in Einzelfällen eine Behandlung erforderlich sein sollte, gerne bei uns Beratung anfordern.
Frostschäden an den noch geschlossenen Knospen sind unter Umständen möglich. Allerdings legt der Raps eine Vielzahl an Blütenknospen an, so dass einzelne Ausfälle nicht problematisch sind.
Der Zuflug der Rapsstängelrüssler ist weitgehend abgeschlossen. Allerdings ist der Raps im Kreis sehr unterschiedlich entwickelt. Bei den Beständen im Raum Backnang und Waiblingen können die Gelbschalen eingezogen werden (mit Erreichen des Stadiums „Ende Knospenbildung“ BBCH 57). Im Welzheimer Wald kann je nach Entwicklungsstadium noch etwas zugewartet werden.
Bei der warmen Witterung ab nächster Woche ist wieder mit Zuflug von Rapsglanzkäfern zu rechnen. In normalen, wüchsigen Beständen liegt der Bekämpfungsrichtwert bei bis zu 10 Käfer/Haupttrieb. In schwachen Beständen können bis zu 5 Käfer/Hauptrieb toleriert werden. Kontrolle durch Abklopfen in eine Gelbschale. Mit den zunehmenden Temperaturen kommt der Raps rasch in die Blüte, so das der Rapsglanzkäfer ungehindert an den Pollen kommt und keine Schäden mehr anrichtet
Zuckerrüben: Nach unserem aktuellen Wissensstand sind Frostschäden in den Zuckerrüben in der Nacht von Sonntag auf Montag zum Glück weitgehend ausgeblieben. Insbesondere die später im März gesäten Bestände waren noch ausreichend mit Boden bedeckt bzw. die Temperaturen waren örtlich doch nicht so tief wie angekündigt.
Bis zum Erreichen des 4-Blattstadiums gilt es den Schneckenbefall im Blick zu halten. An mindestens 2 Stellen pro Bewirtschaftungseinheit können dazu Jutesäcke, Bretter (mind. 0,5 m2) oder spezielle Schneckenfolien ausgelegt werden. Von Vorteil ist die Beköderung unter den Matten mit einem Metaldehyd-haltigen Schneckenkorn, das durch das Ausschleimen auch die wieder abgewanderten Schnecken erkennbar macht. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei einer Schnecke pro Kontrollstelle in 1-2 Tagen.
Der Herbizideinsatz mit der 1. NAK steht an, wenn die Unkräuter das Keimblattstadium erreicht haben und richtet sich nach den vorhandenen Leitunkräutern. Mittelempfehlungen Broschüre Integrierte Pflanzenschutz 2022, ab S. 96 und Südzucker (Webinar).