Ackerbau - Möglichkeit zur Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen in 2022
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 01.04.2022
Das Landwirtschaftsamt Ravensburg weißt im neuen Newsletter auf neue Möglichkeiten zur Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen hin.
Die EU-Kommission hat in den vergangenen Wochen den Beschluss zur möglichen Freigabe von Brachflächen (ökologischen Vorrangflächen) durch die Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Der Beschluss erlaubt es den Mitgliedstaaten die nationale Freigabe der Brachflächen zur Nutzung mit Feldfrüchten und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen zu beschließen. Die Bundesrepublik Deutschland hat Stand heute noch nicht entschieden, wie sie die von der EU eingeräumten Möglichkeiten nutzen möchte.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind deshalb auch keine Angaben zur Umsetzung im laufenden Antragsverfahren in FIONA bekannt. Vorläufig läuft die Antragstellung also nach den bisherigen Regeln weiter (also mit Ausweisung von Ökologischen Vorrangflächen). Es ist davon auszugehen, dass gestellte Anträge auch im Nachhinein an die neuen Vorgaben angepasst werden können.
Sobald wir hierzu nähere Informationen erhalten, werden wir Sie in einem weiteren Newsletter informieren