Ackerbau – Regionale Tipps zu Zuckerrüben, den Nachbau von Getreide, ÖFV-Flächen und den Anbau von Zwischenfrüchten
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 23.07.2020
Das Pflanzenbauberaterteam vom Landwirtschaftsamt Ilshofen informiert heute über Zuckerrüben, Nachbau von Getreide, ÖFV-Flächen und den Anbau von Zwischenfrüchten. Gleichzeitig teilen die Berater mit, dass im Landkreis die Ernte begonnen hat und, dass die aktuelle Witterung hervorragend dazu passt. Bis Sonntag soll das Wetter warm bei 25°C bleiben. Am Sonntag ist ein wenig Niederschlag gemeldet danach soll‘s auch wieder warm werden.
Zuckerrüben: Nach wie vor ist in unserem Cercospora-Monitoringschlag kein Befall zu finden. Trotzdem sollten die Rübenschläge - vor allem im südwestlichen Landkreis - auf Cercospora Blattflecken untersucht werden. Befallsfördernd wirken hohe Anbaudichten, benachbarte Rübenflächen oder Mieten im Vorjahr. Die Schwellenwerte zur Behandlung von Blattkrankheiten liegen bis Ende Juli bei 5% und steigen dann ab Anfang August auf 15% befallene Blätter.
Nachbau von Getreide: Eine Keimprobe beim Nachbau von Getreide ist dieses Jahr wichtiger denn je. Durch die Frostnacht vom 11. auf 12. Mai hat es in vielen Gerstenbeständen Schäden durch Erfrierungen an den Kornanlagen gegeben. Befallene Spindelstufen haben keine Körner gebildet. Ob aber auch die bereits geblühten Anlagen einen Schaden abbekommen haben, ist noch nicht bekannt. bei einem geplanten Nachbau sollte die Saatgutkeimfähigkeit von solchen Beständen zuvor unbedingt mittels einer Keimprobe unbedingt überprüft werden.
Unser Rat: Kein Nachbau von Beständen, in denen Brandähren vorhanden waren!
ÖVF-Flächen:
- Zu berücksichtigen ist, dass die Beerntung von grobkörnigen ÖVF-Leguminosen (vor dem 15. August) drei Tage vor dem Druschtermin beim zuständigen, amtlichen Sachbearbeiter angezeigt werden muss.
- Das Mulchen von ÖVF-Brachen und ÖVF-Pufferstreifen ist ab dem 1. Juli erlaubt. Das ist aber aus Gründen des Artenschutzes nicht sinnvoll. Wir empfehlen einen frühen Mulchtermin nur bei Auftreten von Samenunkräutern. Ggf. ist das Mulchen auf einer Teilfläche ausreichend.
Zwischenfrüchte: Wenn „teure“ Zwischenfruchtmischungen angebaut werden, d.h. Mischungen mit Leguminosenanteil, müssen diese bis spätestens in der 1. Augustwoche im Boden sein. Bei späteren Saatterminen können die Mischungen ihr Potential nicht mehr ausschöpfen. Dann sollte man unbedingt auf Mischungen ohne Leguminosen ausweichen. Ab Mitte August sollten dann nur noch Kreuzblütler gesät werden.
Von früh nach spätem Aussaattermin sortiert, eignen sich folgende Arten:
Leguminosen > Korbblütler/Phacelia/Buchweizen > Kreuzblütler