Ackerbau – Saisonbeginn unter deutlich veränderten Bedingungen
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 09.09.2021
Der langjährig erfahrene Taubertäler Pflanzenschutzexperte H. Lindner vom Landwirtschaftsamt in Bad Mergentheim weiß, dass in der Praxis jetzt die Weichen einer erfolgreichen Anbausaison gestellt werden und informiert auf was es ankommt um letztendlich erfolgreich zu sein.
Deutliche Einschränkungen bei der Glyphosatanwendung: Mit der Änderung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurde die Glyphosatanwendung deutlich eingeschränkt. Die für den Ackerbau jetzt wichtigsten Regelungen sind:
- Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten (Problem-, Sanierungs- und ogL Gebiete!) Verbot der Spätanwendung vor der Ernte (Sikkation)
- Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz auf landwirtschaftlichen Flächen erlaubt, wenn diese im Mulch- oder Direktsaatverfahren bestellt werden.
- Weiter ist die Vorsaat- bzw. Stoppelbehandlung erlaubt, wenn Wurzelunkräuter (Quecken, Winde, Ackerkratzdistel u.a.) vorhanden sind, oder die Anwendung auf erosionsgefährdete Flächen (C1 und C2) erfolgt.
Soweit möglich, sollten Teilflächenbehandlungen durchgeführt werden.
Winterraps: Der Befall mit Erdfloh hat zugenommen. Bei mehr als 10% Blattfraß oder 50 Käfer innerhalb von 2-3- Wochen in der Gelbschale, sollte behandelt werden. Achten Sie darauf, dass Sie bei ernstzunehmendem Befall mit Ausfallgetreide nicht zu spät reagieren. Vor allem bei den Spätsaaten muss weiterhin auf Schnecken geachtet werden.
Wintergetreide – Saatzeitpunkt: Grundsätzlich ist es sinnvoll und richtig, die Einsaat des Wintergetreides möglichst bei trockenem Wetter und tragfähigen Bodenbedingungen durchzuführen. Bei absehbarem Ackerfuchsschwanzbefall - besonders unter Resistenzbedingungen - ist es jedoch ein Gebot der Stunde nicht im September, sondern, je nach Kulturart, frühestens Anfang Oktober mit der Saat zu beginnen.
Es gilt der Leitsatz: Je größer der Leidensdruck durch den Ackerfuchsschwanz ist, desto größer muss die Bereitschaft für einen späteren Saattermin, oder auch einer Fruchtfolgeanpassung in Form des Austausch der Winterung durch eine Sommerung sein.