Ackerbau – Stoppelbearbeitung
Wichtige Informationen aus dem Kreis Heilbronn vom 20.07.2021
Nach dem Drusch sollten Ausfallgetreide oder –raps und Unkräuter durch eine flache Bodenbearbeitung, z. B. mit einem Strohstriegel, zum Keimen angeregt werden. Dies gilt insbesondere für Flächen, die stark mit Ackerfuchsschwanz verunkrautet sind.
Die aufgelaufenen Unkräuter und Ausfallkulturen können dann flach eingearbeitet werden. Nur wenn sich Wurzelunkräuter ausbreiten, kann der Einsatz eines Herbizides erforderlich werden (siehe Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2021“, Tab. 4 auf S. 22). Zum Behandlungstermin müssen die Wurzelunkräuter wieder ausgetrieben und eine ausreichende Blattmasse entwickelt haben.
Pyrat XL bzw. Starane XL wird gegen die Zaunwinde mit einer Aufwandmenge von 1,8 l/ha eingesetzt. Es ist maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr möglich. Gegen Acker- und Zaunwinde, Distel, Quecke u.a. wird eine Tankmischung, z. B. mit Dominator 480 TF (3,75 l/ha), empfohlen. Um einen guten Bekämpfungserfolg zu erzielen, müssen die Winden frisch ausgetrieben haben und ca. 20 cm lang sein. Bis zur Bodenbearbeitung sollte man die Mittel 6 Wochen einwirken lassen.
Kyleo erfasst alle Wurzelunkräuter, neben den Winden-Arten insbesondere auch den Ackerschachtelhalm. Aufgrund der Bodenwirkung des Wuchsstoffes (2,4-D) müssen zur Vermeidung von Schäden in der Folgekultur folgende Abstände zwischen Anwendung und Aussaat eingehalten werden: Vor Getreide 3 Tage, Gräser 7 Tage, Zwischenfrucht-Senf, Phacelia, Luzerne, Klee-Arten 14 Tage, Raps, Senf, Buchweizen und Zwiebeln 28 Tage, Gemüse 60 Tage. Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405).
Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel eignen sich zur Distel- und Queckenbekämpfung. Bei der Anwendung der Mittel ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit dem gleichen und anderen Glyphosathaltigen Mitteln die Summe von 2,9 kg pro ha Glyphosat überschreitet (NG352).
Grundsätzlich ist bei den Stoppelbehandlungen darauf zu achten, dass Freiflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (z. B. Wegränder, Wege, Böschungen, Feldraine), nicht getroffen werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Flächen abspritzt, handelt ordnungswidrig. Der Verstoß ist zudem Cross Compliance relevant.