Ackerbau – Taubertal hadert mit defizitärem Wetter
Ackerbau – Taubertal hadert mit defizitärem Wetter
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 12.03.2021
„Die Wetterprognose lässt wohl in den nächsten Tagen keine Außenarbeiten zu“, berichtet H. Lindner die amtliche Pflanzenschutzkapazität aus dem Taubertal. Aus Sicht des anerkannten Beraters wären jetzt durchgreifende Niederschläge wichtig, die das Wasserdefizit im Unterboden tatsächlich verringern.
Die ersten Düngungsmaßnahmen sind abgeschlossen und die Sommergerste überwiegend im Boden. Auch haben die allerersten Rübenpillen bereits schon ‚Bodenkontakt‘. Den Anbauern von Zuckerrüben dürften die umfangreichen Auflagen, die mit der Aussaat von Thiamthoxam haltigen Rübensaatgut (Cruiser 600 FS) verbunden sind, bekannt sein. Die Mergentheimer Beratung weist darauf hin, dass diese Auflagen zwingend beachtet werden müssen und kündigen entsprechend wirksame Kontrollen an. Auf Erbsen- und Ackerbohnenflächen muss eine rechtzeitige Unkrautbekämpfung erfolgen. Nur im Vorauflauf - beispielsweise mit Bandur, Boxer, Novitron DamTec, Stomp, oder deren Mischungen - sind die Unkräuter im Vorauflauf kontrollieren. Beim Einsatz von Boxer bzw. Stomp sind die bekannten Auflagen von mindestens 300 Liter/ha Wasser, 90% Düsen, max. 7,5 km/h Fahrgeschwindigkeit und Windgeschwindigkeiten von max. 3m/s zu beachten! Tipp des Experten: Sofern entsprechende Hacktechnik und passende Standortvoraussetzungen vorhanden sind, lassen sich auch mit mechanischen Bekämpfungsmaßnahmen akzeptable Ergebnisse erzielen.
Praxishinweis: Bedingt durch den Wegfall von Chlortalonil, hat dieser Tage das BVL für Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pflanz eine Notfallzulassung für den Wirkstoff Folpet in Gerste zur Bekämpfung der Ramularia-Blattfleckenkrankheit ausgesprochen. Der Praxis der Gerstenanbauer steht damit eine begrenzte Mittelmenge der Produkte Folpan SC (Folpet) und Amistar MAX (Folpet+Azoxystrobin) zum Einsatz auf bundesweiten 60.000 ha zur Verfügung, um das Befallsrisiko durch Ramularia zu reduzieren.
Hinweis in eigener Sache: Beim Transport von Pflanzenschutzmitteln, die als Gefahrstoffe eingestuft sind, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Für den Transport von kleinen Mengen gibt es jedoch folgende Ausnahmen. Erfahren Sie mehr …