Ackerbau – Vorgaben auf Ackerflächen in Schutzgebieten
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 16.03.2022
die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin H. Saddedine weiß, dass seit diesem Jahr in Baden-Württemberg in verschiedenen Schutzgebieten zusätzliche landesspezifische Vorgaben zum Integrierten Pflanzenschutz eingehalten werden müssen.
Grob zusammengefasst bedeutet das für Ackerflächen (alle Kulturen) im Schwarzwald-Baar-Kreis, die in Natura 2000- oder Landschaftsschutzgebieten liegen:
- Düsen mit einer Abdriftminderung von mind. 90%
- Randdüsen am Feldrand
- Spritzfenster im Schlag, außer bei schwer bekämpfbaren Unkräutern
Tipp: Die weiteren kulturspezifisch geltenden Vorgaben sind auf den online-Seiten des LTZ Augustenberg zusammengefasst.