Ackerbau – Was tun bei schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz?
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 25.10.2022
„Die Zeit wird langsam ruhiger, die Praxis sollte sich jetzt unbedingt die Zeit nehmen um die Strategie für die Bekämpfung von hartnäckigem Ackerfuchsschwanz zu überdenken,“ so die im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen im Vorfeld ihrer praxisorientierten Tipps auf den Äckern, im Pflanzenschutzmittellager und im Büro.
Winterraps: Auf Flächen mit schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz sind in der kalten Jahreszeit von November bis Februar Anwendungen mit speziellen Bodenherbiziden und damit ein Wechsel der Wirkstoffklassen (Resistenzmanagement) möglich. Voraussetzungen für die Anwendung sind: Vegetationsruhe, kühle Witterung mit einer mittleren Bodentemperatur unter 10°C und Feuchtigkeit. Der Boden kann gefroren, muss aber schneefrei sein.
Praxistipps für Mittelbeispiele: Kerb Flo (1,875 Liter/ha) bzw. Milestone (1,5 Liter/ha, incl. Kamille). Die Wirkung wird erst im folgenden Frühjahr sichtbar. Minderwirkungen sind möglich, wenn der Boden grobklutig oder mit Strohresten bedeckt ist, oder die Gräser das Bestockungsstadium überschritten haben.
PAMIRA: Auch 2022 werden wieder Rücknahmeaktionen für leere Pflanzenschutzmittel-Verpackungen und Flüssigdüngerbehälter durchgeführt. Einmal jährlich können die Landwirte an den Sammelstellen die sauberen und trockenen Behälter kostenfrei anliefern. Die Verpackungen werden auf Sauberkeit kontrolliert und danach umweltgerecht verwertet. Voraussetzungen für die Annahme:
- Pflanzenschutz- und Flüssigdünger-Verpackungen mit PAMIRA-Zeichen
- Sortiert nach Papier, Kunststoff - Verpackung, Kunststoff – Verschlüssen, Metall und Beuteln
- Behälter über 30 Liter durchtrennen
- Verschlüsse getrennt anliefern
- Sauberkeit der Packmittel bei der Anlieferung.
Termin und Sammelstelle im Schwarzwald-Baar-Kreis: 03.11.22 - ZG Raiffeisen eG, Güterstraße 18, Donaueschingen, 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Aufzeichnung der Pflanzenschutzmaßnahmen (Dokumentation): Denken Sie spätestens jetzt in der ruhigeren Zeit daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben. Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, müssen Sie als Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf ihrem Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.
Folgende Daten müssen unbedingt vorhanden sein: Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha.
Achtung: Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft! Aufbewahrung 3 Jahre!