Ackerbau – Weitsicht: Saisonstart auf der Baar schon im Blick
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 28.07.2021
H. Saddedine, amtliche Pflanzenschutzexpertin vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen, beschreibt die derzeitige Situation auf der Baar wie folgt: „Das wechselhafte Wetter mit kurzen trockenen Perioden schafft schwierige Erntebedingungen für das Getreide. Die Wintergerste ist überwiegend gedroschen, allerdings konnten etliche Schläge wegen nassem Boden noch nicht angefahren werden.“ „Auch der Saisonstart naht unaufhaltsam und rückt auf der Baar immer weiter ins Visier,“ so die erfahrene Eschinger Beraterin vor ihrer weiteren fachlichen Ausführung.
Silomais – Maiszünslerbekämpfung: Die Maiszünslerfänge auf der Baar stiegen in KW 29 und 30 stark an. Die Eiablage in die Maisbestände nimmt zu. Das Landwirtschaftsamt empfiehlt KW 31 (03. bis 08. August) als zweiten Ausbringungstermin für die Kugeln oder Kärtchen mit Trichogramma-Schlupfwespen.
Acker und Grünland – Herbstdüngung mit Gülle
Genereller Verbotszeitraum
- Acker: Ab Ernte bis 31. Januar
- Grünland, Ackerland mit mehrjährigem Feldfutter: 01. November bis 31. Januar
Ausnahmen Acker: Bis zum 01. Oktober können bei einem festgestellten Düngebedarf bis 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N zu folgenden Kulturen ausgebracht werden:
- Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte bei Aussaat bis 15.09. (Zwischenfrüchte mit Standzeit von mind. 6 Wochen)
- Wintergerste bei Aussaat bis 01.10. und Vorfrucht Getreide
Begrenzung auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (Aussaat bis 15. Mai): Vom 01. September bis Beginn Sperrzeit maximal 80 kg/ha Gesamt-N.
Zwischenfruchtanbau und Begrünung: Für den Zwischenfruchtanbau sprechen die Stickstoffspeicherung über den Winter, Erosionsverminderung und Verbesserung des Bodengefüges, Unkrautunterdrückung, Krankheitsunterbrechung aber auch Futtergewinnung. Es eignen sich verschiedene Pflanzenarten, wobei man die negativen Fruchtfolgeeffekte beachten muss. Darum sollten Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als Zwischenfrucht dienen. Das heißt, keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder bei Leguminosen (Erbsen, Klee) sollten Anbaupausen auf der Fläche einhalten werden. In der Nachbarschaft von Wintergetreideschlägen sollte die Zwischenfrucht keine Gräser (Weidelgras, Hafer u.a.) enthalten, wenn Befall von Verzwergungsviren in der Vorkultur oder in angrenzenden Schlägen auftrat. Die Gräser dienen hier als „grüne Brücke“ für die Überträger (Läuse, Zwergzikaden). Die Zwischenfrucht/Begrünung kann sich auf der Baar gut entwickeln, wenn die Aussaat bis Mitte August erfolgt.
Beispiele für Pflanzenarten:
- Phacelia - auf nächstjährige Bienenweide-Flächen evtl. in Kombination mit Perser-/Alexandrinerklee
- Grünschnittroggen - zu Biogasmais
- Gräser oder Gräser-/Kleegemisch
- Einjähriges Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus
- Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger
Achtung: Werden die Zwischenfrüchte im Rahmen von Greening oder FAKT beantragt, müssen die Vorgaben zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) oder FAKT-Maßnahmen beachtet werden.