Ackerbau – Wetterprognose steht für erschwerte Aussaatbedingungen
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 07.08.2020
Für die Berater H. Linder und T. Bender aus dem Taubertal verspricht die aktuelle und die langfristige Wetterprognose nicht Gutes: Fortdauer der trocken heißen Witterung bis zur Monatsmitte!
Aus Sicht der Fachleute könnte sich die Austrocknung unserer Wälder neben den momentanen bekannten, ackerbaulichen Zwängen dann zum eigentlichen Problem entwickeln.
In den wenigen Regionen mit Niederschlägen und entsprechendem Auflauf von Ausfallraps und Ausfallgetreide sollte mit der Durchführung eines flachen Folgebearbeitungsganges nicht zu lange gewartet werden. Denn in dem Fall kann bei weiteren Niederschlägen eine 2. Welle zum Auflauf gebracht werden. Unter solchen Bedingungen ist dann auch die Ausbringung einer Zwischenfrucht denkbar.
Winterraps: Fragen um die Rapsaussaat müssen jetzt noch nicht entschieden werden. Dafür ist erst die Witterung in der 2. Monatshälfte maßgebend. Vorbereitende flache Bearbeitungsmaßnahmen müssen aus jetziger Sicht das Ziel sein um eine oberflächige Feinkrümligkeit der Fläche hin zu bekommen.
Folgende Sorten werden heuer für den regionalen Anbau im Taubertal empfohlen:
Attletick EU, Smaragd, Violin, Puzzle, Architect, Advocat, Ludger und Aspect.
Beizempfehlungen:
Saatgut mit TMTD haltigen Beizen darf nur noch in diesem Jahr ausgebracht werden. Empfehlenswert sind Standardbeizausstattungen wie Scenic Gold/(Acceleron Standard) oder Vibrance OSR.
Die Insektizidhaltige Beize Lumiposa halten die beiden Experten aus dem Main-Tauber-Kreis wegen der nur schwachen Wirkung gegen den Rapserdfloh als weniger geeignet. Wurzelschutzbeizen auf biologischer Basis wie beispielsweise Wurzel Plus natur, B300, Integral Pro, LumiBio Kelta können vor allem auf schwierigen Standorten Vorteile haben. Allesamt befinden sich diese sog. Biologicals noch in der Erprobungsphase. Bei Verwendung dieser Mittel sollten eigene Vergleiche angelegt werden. Nur dann kann man die tasächliche Wirkung bzw. die Notwendigkeit eines solchen Einsatzes selbst beurteilen.
Wasserschutz-Info: In Problem- und Sanierungsgebieten darf nach einer Strohabfuhr keine Gülleausbringung erfolgen. Verbleibt das Stroh auf dem Feld, so ist die Gülleausbringung gemäß der Düngeverordnung zu Feldfutter, Winterraps, Zwischenfrüchten und Wintergerste möglich.
Zwischenfruchtaussaat: Der verpflichtende Zwischenfruchtanbau in roten Gebieten tritt erst ab 2021 in Kraft. Dementsprechend muss in roten Gebieten keine Zwischenfrucht ausgesät werden. Dennoch wird die Aussaat von Zwischenfrüchten zu Sommerungen empfohlen. In Problem- und Sanierungsgebieten ist gemäß SchALVO (wie bisher) eine Zwischenfrucht vor Sommerungen erforderlich.